Allgemeine Berichte | 23.11.2020

Verbraucherzentrale RLP

Energietipp

Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?

Kreis Neuwied. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können -also zum Luftaustausch im Haus beitragen- ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht im Sinne eines Luftaustauschs atmen. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Wie viel Energie mit einer Wärmedämmung einsgepart werden können und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine finden im Landkreis Neuwied wie folgt statt: In Asbach am 2. Dezember von 13:45 bis 16:45 Uhr. In Bad Hönningen am 2. Dezember von 8:15 bis 12 Uhr. In Dierdorf am 26. November von 15 bis 18 Uhr. In Neuwied am 09. Dezember von 14 bis 17:45 Uhr. In Rengsdorf am 10. Dezember von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 / 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr. Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird.

Pressemitteilung

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