Allgemeine Berichte | 01.08.2024, 08:37 Uhr

SGD Nord schließt Raumordnungsverfahren zum FOC Montabaur ab

Fashion Outlet Center Montabaur darf um 10.000 m² erweitert werden

Die Grafik zeigt aus der Vogelperspektive, wie das erweiterte FOC und das neue Parkhaus aussehen könnten.  Foto: Architekten Graf+ Graf

Montabaur. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat in ihrer Funktion als Obere Landesplanungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz einer Verkaufsflächenerweiterung des Fashion Outlet Center (FOC) Montabaur zugestimmt. Das Outlet-Center darf unter bestimmten Auflagen von derzeit 10.000 Quadratmetern um 9.800 Quadratmeter auf insgesamt 19.800 Quadratmeter vergrößert werden. Die im raumordnerischen Entscheid festgesetzten Maßgaben müssen nun in der kommunalen Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur sowie in einem städtebaulichen Vertrag entsprechend umgesetzt werden.

„Die SGD Nord hat im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens die Auswirkungen der geplanten Verkaufsflächenerweiterung auf die umliegenden Städte und Gemeinden geprüft. Nach ausgiebiger Prüfung und Abwägung kamen wir auf Basis verschiedener Gutachten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass durch die beantragte Erweiterung keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen auf die umliegenden Kommunen zu erwarten sind und somit der Verkaufsflächenerweiterung unter bestimmten Auflagen zuzustimmen ist“, sagte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

„Das Fashion Outlet Center Montabaur ist ein bedeutender Arbeitgeber in der Region. Die geplante Erweiterung dürfte zu noch mehr Arbeitsplätzen führen und die Region weiter stärken. Die sorgfältige Prüfung der SGD Nord soll dabei sicherstellen, dass die Erweiterung nachhaltig gestaltet wird. Dies ist nicht nur wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Outlets, sondern auch für die langfristige Entwicklung und die Attraktivität der gesamten Region“, so Innenminister Michael Ebling.

Im Rahmen des öffentlichen Verfahrens hatten mehr als 250 Träger öffentlicher Belange – also Kommunen, Behörden, Verbände und Kammern – sowie Menschen in der Region die Möglichkeit, sich zu den Ausbauplänen zu äußern. Insgesamt sind rund 100 Stellungnahmen eingegangen, die in erster Linie die möglichen Auswirkungen der Erweiterung auf bestehende Einzelhandelsstrukturen sowie den Widerspruch zu Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Innenstädten thematisieren.

Dabei wurden insbesondere auch die Auswirkungen auf den Verkehr, die Entwässerung, die Starkregenvorsorge, den Denkmalschutz (Schloss Montabaur), den Immissionsschutz und den Naturschutz in die Abwägungen eingeschlossen.

Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens beschränkt der raumordnerische Entscheid zum einen die Gesamtverkaufsfläche des FOC Montabaur auf die beantragten 19.800 Quadratmeter und legt zum anderen für die einzelnen Sortimentsgruppen Verkaufsflächenobergrenzen fest. Die konkreten Auflagen können im Internet nachgelesen werden: https://s.rlp.de/roe-foc

Pressemitteilung SGD Nord

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