Allgemeine Berichte | 26.11.2025

Fehlende Fortschreibung der Grundsteuermessbescheide

Stadt Koblenz bietet Zusatzservice

Koblenz. Aufgrund einer bislang nicht abgeschlossenen Softwareumstellung im Bereich der Finanzbehörden können der Stadt Koblenz, wie auch anderen Kommunen, aktuell noch keine Grundsteuermessbescheide ab dem 1. Januar 2026 vom Finanzamt erstellt werden.

Dadurch kann die Stadt Koblenz derzeit die Grundsteuer und Gebühren für alle, die im Jahr 2025 Eigentum gekauft oder verkauft haben, nicht auf die neuen Käufer umstellen.

Hierfür ist die Kommune auf das Vorliegen des Grundsteuermessbescheides angewiesen.

Die Stadtverwaltung Koblenz bietet den Bürgerinnen und Bürgern mit Grundbesitz im Stadtgebiet jedoch als Serviceleistung an, von der sogenannten Übernahmeerklärung Gebrauch zu machen. Käufer können damit die Grundsteuer und Gebühren ab dem 1. Januar 2026 selbständig schon vor der Mitteilung des Finanzamtes umstellen. Hierfür stehen auf der Seite https://koblenz.de/grundbesitzabgaben entsprechende Formulare zur Verfügung.

Pressemitteilung Stadt Koblenz

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