WFG Rhein-Lahn aktuell
Förderung für heimische Betriebe
Ausbildung sozial Benachteiligter wird bezuschusst
Rhein-Lahn-Kreis. Das Sonderprogramm der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn (WFG) fördert durch die Zahlung von 2.400 Euro Betriebe im Rhein-Lahn-Kreis, die nachweislich „sozial Benachteiligte“ in eine Ausbildung übernehmen. Als sozial Benachteiligte gelten: Menschen mit Teilleistungsschwächen (zum Beispiel Legasthenie, Dyskalkulie, ADS), körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen, Menschen ohne Schulabschluss, ehemals Drogenabhängige, straffällig gewordene junge Menschen, Migrantinnen und Migranten mit Sprachschwierigkeiten, Flüchtlinge sowie alleinerziehende Personen. Der Zuschuss wird in vier gleichen Raten ausgezahlt (erste Rate nach Beendigung der Probezeit, zweite Rate nach neun Monaten, dritte Rate nach 15 Monaten und vierte Rate nach 21 Monaten). Seitens der WFG Rhein-Lahn wird eine befürwortende Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Montabaur eingeholt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es ist vor Beginn der Ausbildung bei der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Rhein-Lahn
