Allgemeine Berichte | 07.11.2024

POL-PDNR

Förderverein Haus des Jugendrechts Neuwied gegründet

Neuwied (ots). Bereits im letzten Jahr wurde das Haus des Jugendrechts in Neuwied feierlich eingeweiht und befindet sich seitdem in den Räumlichkeiten des ehemaligen Vermessungs- und Katasteramtes in der Seminarstraße 2 in Neuwied. Das zentrale Anliegen im Haus des Jugendrechts Neuwied besteht in der Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugenddelinquenz durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe „unter einem Dach“. Das ganzheitlich orientierte Konzept bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention.

Nachdem bereits im letzten Jahr die Planungen für die Einrichtung eines Fördervereins für das Haus des Jugendrechts Neuwied begannen, konnte der Förderverein in diesem Jahr gegründet werden und wurde mittlerweile unter Anerkennung der Gemeinnützigkeit in das Vereinsregister eingetragen. Im Rahmen der Gründungs- und ersten Mitgliederversammlung wurden der Bürgermeister der Stadt Neuwied, Herr Peter Jung, als 1. Vorsitzender des Fördervereins sowie Herr Kriminaldirektor Thorsten Runkel, zugleich Leiter der Polizeidirektion Neuwied, als 2. Vorsitzender gewählt.

Der Vereinszweck besteht insbesondere in der finanziellen und ideellen Unterstützung der Ziele des Hauses des Jugendrechts Neuwied, welche vor allem in der Verhinderung und Eindämmung der Delinquenz von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, der gemeinsamen Präventionsarbeit, der verbesserten Integration gefährdeter Jugendlicher und Heranwachsender, der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit den genannten Zielen sowie der Optimierung der Zusammenarbeit der im und mit dem Haus des Jugendrechts Neuwied zusammenarbeitenden Institutionen und der Außendarstellung dieser Zusammenarbeit bestehen.

Spenden für den Förderverein Haus des Jugendrechts e.V. können gerne erfolgen.

Bankverbindungen: Sparkasse Neuwied, IBAN: DE47 5745 0120 0030 5266 10 oder VR Bank RheinAhrEifel eG, IBAN: DE23 5776 1591 1769 4150 00.

Rückfragen bitte an: Förderverein Haus des Jugendrechts Neuwied Seminarstraße 2, 56564 Neuwied.

Pressemitteilung

Polizeidirektion Neuwied/Rhein

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