Junge Autofahrerin kann Unfall in Grafschaft verhindern
Freilaufender und wildernden Hund gefährdet Autofahrer
Jägerinnen und Jäger appellieren weiterhin an die Vernunft der Hundehalter
Grafschaft. Am vergangenen Dienstag, 31. Januar, wurde zwischen Grafschaft-Gelsdorf und -Eckendorf ein Reh durch einen freilaufenden Hund in einen Wildschutzzaun gehetzt. Zeugin dieses Vorfalls wurde eine junge Fahrzeugführerin, die sich gerade mit ihrem PKW aus Richtung Gelsdorf nach Eckendorf befand. Das Reh überquerte, gefolgt von dem Hund, unmittelbar vor dem PKW der jungen Frau die Fahrbahn und prallte mit voller Wucht gegen den angrenzenden Wildschutzzaun. Dem Reaktionsvermögen und richtigen Verhalten der Fahrzeugführerin ist es zu verdanken, dass ihr nichts passierte. Der Aufprall des Rehs in den Zaun war allerdings so stark, dass dieses stark verletzt neben den PKW zurück geschleudert wurde und wenige Zeit später verendete. Der Fahrzeugführerin gelang es, den Hund von dem Reh zu verjagen. Der Hundehalter konnte jedoch nicht ermittelt werden. Auch wenn es im Kreis Ahrweiler außerhalb geschlossener Ortschaften keine Anleinpflicht für Hunde gibt, trägt der Halter bzw. Hundeführer die Verantwortung für den vierbeinigen Gefährten. Dieses bedeutet, dass er nur unangeleint geführt werden darf, wenn er sicher z. B. auf Ruf oder Pfiff reagiert. Darüber hinaus hat er sich stets im Einwirkungsbereich des Menschen aufzuhalten. Dieser beschränkt sich auf eine Entfernung von max. 20 m und dieses ausschließlich auf ausgewiesenen Wegen. Häufig sind Hundehalter der Meinung, ihr Hund bekomme das Wildtier doch sowieso nicht. Eine „Hatz“ als solches hat bereits fatale Folgen: Panisch rennen die Wildtiere, wie auch in diesem aktuellen Fall, in Zäune. Nicht immer bringt dieses einen Genickbruch oder sofortigen Tod mit sich. Es bleibt mit den Läufen oder dem Haupt hängen und kann sich nicht mehr befreien. Darüber hinaus hat es keine Chance mehr, einer Beißattacke zu entkommen. Häufig bekommt der Halter davon gar nichts mit und die Tiere erleiden einen qualvollen Tod. Ein „Ausbüchsen des Hundes“ kann aber auch Menschleben gefährden, wie jüngst geschehen. Aus Rücksicht auf andere Geschöpfe und zur Sicherheit von Menschenleben auch weiterhin der eindringliche Appell an die Vernunft einzelner Hundehalter: Hunde anleinen, sofern nicht zu 100 % sicher gestellt ist, dass diese zuverlässig hören. Ist es dennoch zu einem Vorfall gekommen, sollte der Halter zumindest die Courage besitzen und umgehend den zuständigen Jagdpächter (falls bekannt) informieren oder aber die Polizei kontaktieren, die eine Liste aller Ansprechpartner der einzelnen Jagdreviere vorliegen hat. Dieses geht im Übrigen auch anonym.
Pressemitteilung Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Kreisgruppe Ahrweiler
