Allgemeine Berichte | 30.03.2016

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Frischluft muss rein – aber wie?

Lüftungsgerät mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung. VZ RLP/Bernhard Andre

Kreis Neuwied. In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden – das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht – weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff zum Atmen rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie der Luftwechsel sichergestellt werden soll. Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung – erfordert aber aktives Mitdenken, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht.

Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung bzw. dem Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer.

Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:

In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 20. April von 13:45 bis 16:45 Uhr.

In Bad Hönningen im Rathaus am 4. Mai von 8:15 bis 12 Uhr.

In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 28. April von 15 bis 18 Uhr.

In Neuwied in der Kreisverwaltung am 27. April von 14 bis 17:45 Uhr.

In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 14. April von 15 bis 18 Uhr.

In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 19. Mai von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter der (08 00) 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz e.V.

Lüftungsgerät mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung. Foto: VZ RLP/Bernhard Andre

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