Mögliche Gefahren durch sogenannte „Wolff“-Holzstegträger
Gefahrenhinweis der Bauaufsichtsbehörde Andernach
Andernach. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Andernach weist auf mögliche Gefahren durch sogenannte „Wolff“-Holzstegträger hin. Gebäude mit solchen Dachkonstruktionen sollten deshalb dringend von den Eigentümern oder von den anderen Verfügungsberechtigten überprüft werden.
Am 6. November 2023 war das Dach der St. Elisabeth-Kirche in Kassel vollständig ohne Vorankündigung eingestürzt. Nur aufgrund glücklicher Umstände kamen keine Personen zu Schaden. Das Dach der 1959/60 gebauten Kirche wurde durch geklebte Holzträger, sogenannte „Wolff“-Holzstegträger, getragen. Bei diesen Trägern handelt es sich um geklebte Holzbauteile mit doppel-T-Querschnitt. „Wolff“-Holzstegträger waren durch die Firma Wolff-Hallenbau GmbH aus Höxter-Ottbergen in Nordrhein-Westfalen und in Lizenzfertigung auch durch andere Firmen hergestellt worden. Die Firma Wolff-Hallenbau GmbH hat ihre Tätigkeit in Deutschland 1995 eingestellt. Daher liegen keine verlässlichen Informationen zu ihren ausgeführten Objekten vor.
Der Einsturz des Kirchendachs ging sehr wahrscheinlich vom Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe aus. Als eine wesentliche Ursache wurde deren mangelhafte Ausführung identifiziert. Noch nicht endgültig geklärt ist jedoch, ob auch systembedingte Mängel zu dem Einsturz führten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere von der Firma Wolff-Hallenbau GmbH und auch von anderen Firmen mit vergleichbaren Ausführungsqualitäten erstellte Gebäude gefährdet sind.
Das Ministerium der Finanzen RLP weist als Oberste Bauaufsichtsbehörde in einem Erlass darauf hin, dass Gebäudeeigentümer oder andere Verfügungsberechtigte angehalten sind, zu recherchieren, ob die Dächer ihrer Gebäude möglicherweise unter Verwendung von „Wolff“-Holzstegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind. Als vergleichbare Bauweisen gelten hölzerne Stegträger mit harnstoffharzverklebten Generalkeilzinkenverbindungen. Falls Dächer unter Verwendung von „Wolff“-Holzstegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind, wird den Eigentümern oder anderen Verfügungsberechtigten dringend empfohlen, ihre Gebäude auf ihre Standsicherheit überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen finden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in dem beigefügten Erlass der Obersten Bauaufsichtsbehörde. In diesem Erlass werden die „Wolff“-Holzstegträger“ genau beschrieben und dringend empfohlene Maßnahmen für Betroffene erläutert.
Betroffene Eigentümer oder Verfügungsberechtigte aus der Stadt Andernach können sich an die Bauaufsicht der Stadt Andernach, Telefonnummer 02632/922-183 oder unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@andernach.de, wenden.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung Andernach
