Allgemeine Berichte | 05.01.2026

Konsequente Schutzmaßnahmen werden dennoch weiterhin empfohlen

Geflügelpest im Kreis MYK: Stallpflicht aufgehoben

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Seit dem 1. Januar 2026 besteht für im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtgebiet Koblenz gehaltenes Geflügel keine Pflicht mehr zur Haltung in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen. Dies teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit. Die zuvor geltenden Regelungen zur Aufstallung von Geflügel und zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen waren Ende des vergangenen Jahres per Allgemeinverfügung erlassen worden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung kommt das Veterinäramt zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Maßnahmen derzeit vertretbar ist, sofern keine neuen Fälle der Geflügelpest im Landkreis Mayen-Koblenz oder im Stadtgebiet Koblenz festgestellt werden. Unabhängig davon wird Geflügelhaltern weiterhin dringend empfohlen, konsequente Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Tiergesundheit einzuhalten. Dazu zählen insbesondere die Vermeidung direkter und indirekter Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, das Tragen von Stallkleidung, die Umsetzung strenger Hygienemaßnahmen sowie die Reduzierung unnötiger Kontakte durch Personen oder andere Tiere.

Das Veterinäramt behält sich vor, bei neuen Erkenntnissen oder veränderten Risikolagen einzelfallbezogene Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. BA

Symbolbild. Foto: pixabay.com

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Stellenanzeige - Dauerauftrag 2026
80 Jahre SV Kripp
Sonderseite Kirmes in Nickenich
schlüsselfertiger Badausbau /
Büroassistenz
Anzeige KW 33
Premium-Titel 2
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
15.08.: Brandgeruch und Rauch in Teilen von MYK möglich
893

Rauch kann sich aufgrund der Wetter- und Windlage über größere Entfernungen ausbreiten

15.08.: Brandgeruch und Rauch in Teilen von MYK möglich

KREIS MYK. Aktuell kann es in Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz zu deutlichem Brandgeruch und wahrnehmbarer Rauchentwicklung kommen. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die sich unweit aktueller Einsatzgebiete befinden. Darauf weisen die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Einsatzleitung beim Waldbrand in Langscheid hin.

Weiterlesen