Stadt Mülheim-Kärlich
Glas- und Alkoholverbot an Schwerdonnerstag
In Teilen der Stadt im öffentlichen Raum

Mülheim-Kärlich. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm als zuständige Ordnungsbehörde hat eine Allgemeinverfügung zum Schwerdonnerstag in Mülheim-Kärlich erlassen:
Anlässlich des in Mülheim-Kärlich stattfindenden Schwerdonnerstages ist es am 16. Februar ab 8 Uhr bis 22 Uhr verboten, im nachfolgend aufgeführten öffentlichen Raum alkoholhaltige Getränke mitzuführen und/oder zu verzehren sowie Glas-, Keramik- oder Porzellanbehälter (z.B. Gläser, Flaschen, Tassen, Krüge) mit sich zu führen.
Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte bzw. genehmigte Verkaufsstellen und -flächen.
Das Verbot des Verzehrs alkoholhaltiger Getränke gilt nicht für Besucher von privaten, nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen im Verbotsbereich sowie für Personen, die dort eine Wohnung, Arbeits- oder Betriebsstätte haben.
Der Verbotsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Straßen und den sie umgrenzten öffentlichen Raum (Straßen und Plätze):
- Kapellenstraße (Haus-Nr. 10 bis 19),
- Bassenheimer Straße (Haus-Nr. 4),
- Poststraße zwischen der Kärlicher Straße und der Kurfürstenstraße und
die gesamte Fläche des Kapellenplatzes, des Sparkassen-Vorplatzes und des Parkplatzes, die Freifläche der „Alten Feuerwache“ einschließlich der vorgelagerten Gehwege,
- Kärlicher Straße (Haus-Nr. 3).
Der Verbotsbereich ist in dem anliegenden Plan dargestellt, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
Ordnungswidrig im Sinne des § 74 POG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das in dieser Allgemeinverfügung geregelte Alkoholverbot oder Glasverbot verstößt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 74 Abs. 2 POG). Die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 13.05.2015 (BGBI. I S. 706) in der zurzeit geltenden Fassung finden Anwendung.
Pressemitteilung der
VG Weißenthurm