Kreiswerke Cochem-Zell führen Wasserampel ein
Grün, Gelb und Rot für bewussten Wasserverbrauch
Kreis Cochem-Zell. Die Kombination aus trockenen Sommern und gleichzeitigem, teilweise starkem Anstieg des Wasserverbrauchs führte in den letzten Jahren dazu, dass in bestimmten Engpässen durch die Kreiswerke Wasserbeschränkungen per Ordnungsverfügung erlassen werden mussten, was viele Bürger überraschte.
Die Kreiswerke Cochem-Zell planen daher, eine Wasserampel als Instrument zur frühzeitigen Information der Bürger über die aktuelle Wasserversorgungssituation einzuführen. Diese Wasserampel wird wöchentlich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter der Rubrik Wasserversorgung aktualisiert.
Ampelphase Grün
Grün steht für einen Trinkwasserverbrauch, der unter dem Durchschnitt liegt und durch die eigenen Gewinnungsanlagen und den Bezug von Fremdwasser sichergestellt werden kann. Es gibt keine Einschränkungen.
Ampelphase Gelb
Gelb signalisiert einen Trinkwasserverbrauch, der deutlich über dem Durchschnitt liegt. Die eigenen Gewinnungsanlagen laufen auf hoher Kapazität, der Bezug von Fremdwasser ist hoch und wird in voller verfügbarer Menge benötigt. In diesem Stadium ist es notwendig, den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren:
• Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es notwendig ist.
• Die Gartenbewässerung sollte auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche eingeschränkt werden.
• Nach Möglichkeit kein Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen nutzen!
• Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern sollte unterlassen werden.
• Falls dringend größere Mengen Trinkwasser entnommen werden müssen, z.B. aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt abzustimmen.
Ampelphase Rot
Rot zeigt an, dass der Trinkwasserverbrauch über mehrere Tage hinweg Spitzenwerte erreicht hat und nur noch durch den maximalen Bezug von Fremdwasser gedeckt werden kann. In diesem Stadium appellieren die Kreiswerke an die Bevölkerung, den Trinkwasserverbrauch dringend zu reduzieren und bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, um einen Trinkwassernotstand zu vermeiden:
• Die Verwendung von Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen ist zu unterlassen.
• Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern ist zu unterlassen.
• Die Garten- bzw. Rasenbewässerung ist zu unterlassen. Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen.
• Bitte nur noch Neuanpflanzungen moderat bewässern.
• Die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre ist zu unterlassen.
BA
