LAG Mosel fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte
Gutes Leben im Dorf
Region. Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Dörfer in der Mosel-Region mit neuen Ideen voranbringt und neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto „LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist“ unterstützt.
Das Budget der Fördermittel beträgt bis zu 100.000 Euro (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Landeshaushalt). Die Einreichungsfrist für Projektanträge ist am 6. März 2023 (Ausschlussfrist). Die Frist für den Projektabschluss und die Abrechnung ist am 16. Oktobrer 2023.
Welche Voraussetzungen gelten?
Grundsätzlich müssen die Porjekte zur Umsetzung der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie beitragen. Die förderfähigen Ausgaben dürfen höchstens 20.000 Euro betragen. Die Förderung muss mindestens 2000 Euro umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig!
- Rechnungen unter einem Betrag von 100 Euro sind nicht förderfähig.
- Mit der LAG muss ein projektbezogener Vertrag geschlossen werden.
- Der Projektträger muss bis spätestens 16. Oktober 2023 seine gezahlten Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einreichen.
- Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein.
- Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Mosel. Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Stiftungen, Verbände, Schulen und Kommunen an.
Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu
finden! ROB
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