Kreisverwaltung: Verspätungen und Unstimmigkeiten im ÖPNV bitte melden!
Heimatcheck: Bad Neuenahr: Bei Busverspätungen drohen Strafen
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wer im Kreis Ahrweiler auf den Bus angewiesen ist, braucht manchmal eines: Geduld. Ein Leser schildert gegenüber BLICK aktuell, eine Situation, die Pendler, Schüler und Senioren nur zu gut kennen: Busse, die deutlich vor der Zeit an der Haltestelle abfahren, überhaupt nicht erscheinen oder so massiv verspätet sind, sodass der Anschluss verpasst wird. Für Betroffene bedeutet das geplatzte Termine und lange Wartezeiten. Gerade an der Haltestelle am Krankenhaus in Bad Neuenahr soll es regelmäßig zu Verspätungen kommen. Doch wie ist es um den Busverkehr im Kreis wirklich bestellt? Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat Antworten auf drängende Fragen.
Auf die Anfrage von BLICK aktuell, wie die Kreisverwaltung die geschilderten Probleme einschätzt, verweist diese zunächst darauf, dass sich pauschale Aussagen zur Pünktlichkeit kaum treffen ließen. Witterungssituationen und schwankendes Verkehrsaufkommen könnten zu Abweichungen führen, die im Alltag nicht zu vermeiden seien. Offiziell gilt die Abfahrt eines Linienbusses bis zu fünf Minuten nach der angegebenen Zeit noch als pünktlich. Wird diese Grenze überschritten oder fährt der Bus zu früh ab, drohen dem Verkehrsunternehmen Vertragsstrafen, die nach der Höhe der Verspätung gestaffelt. Auffällig ist jedoch, dass der Kreis bislang keinerlei Beschwerden zu den genannten Abfahrtsproblemen an der Haltestelle „Krankenhaus“ Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten habe. Für Fahrgäste bedeutet dies: Nur wenn Missstände offiziell gemeldet werden, kann der Kreis tätig werden.
Kreis steuert den Preis nicht
Auch bei der Preisgestaltung hagelt es Kritik. Ein Einzelfahrschein für die Strecke vom Peter-Joerres-Gymnasium zur Bachemer Brücke soll 4,00 Euro kosten. Ein Betrag, der bei vielen für Kopfschütteln sorgt. Die Kreisverwaltung macht jedoch klar, dass sie auf die Tarifhöhe keinen Einfluss hat. Im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) gilt ein gesetzlich verankertes Indexverfahren, das die Kostenentwicklung der Verkehrsunternehmen widerspiegelt. Diese Tarife müssen vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz genehmigt werden, der streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen achtet. Preissteigerungen resultieren unter anderem aus bundesweiten Indizes wie dem Arbeitskostenindex des Statistischen Bundesamtes sowie landesspezifischen Faktoren wie dem Rheinland-Pfalz-Index. Der Kreis Ahrweiler steuert die Preisgestaltung somit nicht.
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