Kreis MYK
Hilfe für Winzer bei Neuanlage von Weinbergen
Nachmelden nach dem 15. August ist nicht möglich
KREIS MYK. Winzer können ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 stellen. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 15. August, und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Darauf macht die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz aufmerksam. Diese Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Darin müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres folgt die Antragstellung für Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hierbei können nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein Nachmelden nach dem 15. August 2017 ist nicht möglich. Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller im September oder Oktober eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Interessenten aus dem Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz wenden sich bitte an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Referat Landwirtschaft, Frau Erika Nell, unter der Tel.: (02 61)10 82 50, Mail: Erika.Nell@kvmyk.de. Darüber hinaus können die Anträge ab diesem Jahr auch im Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer ausgefüllt werden: https://wip.lwk-rlp.de. .Pressemitteilung
der Kreisverwaltung MYK
