Allgemeine Berichte | 08.06.2018, 16:54 Uhr

EU-Datenschutzgrundverordnung:

IHK Koblenz informiert Hunderte

Und fordert Ausnahmen für kleine Unternehmen

Koblenz. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz fordert mit Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ausnahmen für kleine Unternehmen, deren Kerntätigkeit nicht die Datenverarbeitung ist. Seit Dezember vergangenen Jahres hat die IHK Koblenz rund 1.300 Interessierte in elf Veranstaltungen zum Thema informiert, zusätzlich haben die Ansprechpartner der IHK Koblenz bis zu 30 E-Mails und 200 Anrufe täglich zur DSGVO beantwortet. „Die meisten Unternehmen wollen einfach nur wissen: Betrifft mich die neue Verordnung, oder nicht – und falls ja, was muss ich tun?“, berichtet Rechtsreferentin Helene Rörig. Dabei seien es vor allem die kleinen Unternehmen, die anfragten. Die konkreten Probleme lägen häufig bei den Datenschutzhinweisen und Informationspflichten sowie der rechtssicheren Formulierung von Texten. „Wir dürfen jedoch nur informieren, also keine abschließende Einzelfallberatung leisten“, erklärt Rörig. „Einige kleinere Betriebe sind mit dem Thema allerdings so überfordert, dass sie zum Beispiel ihre Homepage vom Netz nehmen, solange nicht alle Fragen geklärt sind. Wir fordern daher Ausnahmeregelungen, besonders für kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, deren Kerntätigkeit nicht die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist!“ Die EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit vergangenem Freitag gilt, regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch wenn der Großteil der Regelungen nicht neu ist, beschäftigen sich viele Unternehmen aufgrund der nun drohenden Sanktionen erstmals mit dem Thema Datenschutz. Gerade in den betroffenen Bereichen IT-Sicherheit und Datenhaltung fehlt vielen Betrieben das nötige Know-how. Auch die Frage, wie die Informationspflichten erfüllt werden sollen und das Thema Einwilligungserklärung beim Newsletterversand treiben die Unternehmen um. Dass die konkrete Ausgestaltung einiger Punkte erst im Laufe der Zeit geklärt werden können, verwirrt die Betriebe zusätzlich. Weitere Infos rund um die EU-DSGVO sind auf www.ihk-koblenz.de/dsgvo und ein Fallbeispiel ist auf www.ihk-koblenz.de/fallbeispieldsgvo abrufbar. Pressemitteilung der

IHK Koblenz

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