Allgemeine Berichte | 08.09.2023

Vorbereitung der Presbyteriumswahl 2024

„Ich steh zur Wahl“

Bad Breisig. Am 18. Februar 2024 werden die Leitungsgremien (Presbyterien) der Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland in einer alle vier Jahre stattfindenden Wahl neu bestimmt. Das diesjährige Motto der Presbyteriumswahlen lautet „Ich steh zur Wahl“.

Die Aufgaben des Presbyteriums, wie sie in Artikel 15 der Kirchenordnung beschrieben sind, umfassen die Leitung der Kirchengemeinde und die Fassung notwendiger Beschlüsse. Hinter dieser sachlichen Formulierung verbirgt sich jedoch ein breites Aufgabenfeld mit vielfältigen Verantwortlichkeiten. Es bietet auch die Möglichkeit für Gemeindeglieder, ihre Begabungen, Fähigkeiten, Ideen und Kenntnisse zur Gestaltung der Gemeinde Jesu Christi einzubringen, die unter der Verheißung des Herrn steht: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende!“

In der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Breisig sind insgesamt 8 Stellen im Presbyterium zu besetzen, zusätzlich zur Position einer Mitarbeiterpresbyterin oder eines Mitarbeiterpresbyters. Die notwendigen Beschlüsse zur Vorbereitung der Wahl wurden bereits in der Sitzung des Presbyteriums am 11. April 2023 gefasst. Während des Wahlvorschlagverfahrens, das vom 04. Juni bis zum 16. Juni 2023 lief, wurden die bisherigen amtierenden Presbyterinnen und Presbyter für die neue Amtsperiode vorgeschlagen. Am Sonntag, dem 17. September 2023 (15. Sonntag nach Trinitatis), findet nach dem Gottesdienst um 9.30 Uhr in der Christuskirche Bad Breisig eine Gemeindeversammlung statt. Bei dieser Gelegenheit können sich alle Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen, und es besteht die Möglichkeit, weitere Kandidaturen vorzuschlagen. Die Gemeindeversammlung lädt alle Gemeindeglieder aus beiden Pfarrbezirken ein. Beachten Sie, dass in der Apostelkirche in Burgbrohl an diesem Tag kein Gottesdienst stattfindet.

Alle relevanten Bestimmungen in Bezug auf das Wahlverfahren und die Wahl, wie etwa Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Fristen, Termine und das Verfahren im Fall einer unzureichenden Vorschlagsliste, sind im Presbyteriumswahlgesetz (PWG) festgelegt. BA

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