Informationsveranstaltung
Kreis Ahrweiler. Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) sieht zur Feststellung der Beeinträchtigung berechtigter Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden regelmäßig eine Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel vor (früher waldbauliches Gutachten, Verbissgutachten).
Diese Stellungnahmen hat die untere Forstbehörde (Forstamt) regelmäßig in einem vorgegebenen Turnus (je nach Reviersituation 3, 4, oder 5 Jahre) zu erstellen und der unteren Jagdbehörde vorzulegen, welche dann ggf. Anpassungen zur Abschusshöhe vornehmen kann.
Die Außenaufnahmen in den Jagdrevieren zur Ermittlung des Winterverbisses finden durch Mitarbeiter des Forstamtes in den Monaten März und April statt. Die Ergebnisse sind Grundlage für die Erstellung der Gutachten, welche der Jagdbehörde im Anschluss zur weiteren Verwendung vorgelegt werden. Waldbesitzende, Verpächter/innen, Pächter/innen und ggf. weitere Betroffene erhalten ebenfalls eine Ausfertigung. Das Forstamt bietet zwei jeweils inhaltsgleiche Informationsveranstaltungen zur Forstbehördlichen Stellungnahme für Waldbesitzende, Verpächter/innen, Pächter/innen, Jäger/innen sowie am Thema Interessierte an.
Dargestellt werden u.a. die Methoden bei den Außenaufnahmen sowie die Ableitung möglicher Beeinträchtigungen der Forstwirtschaft. Fragen zu einzelnen Gutachten können dabei nicht behandelt werden.
Da die Teilnehmeranzahlen begrenzt sind, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis zum 07.02.2025 per Mail an: forstamt.ahrweiler@wald-rlp.de.
Mittwoch, 12.02.2025, 18:00 bis ca. 20:00 Uhr, Jugendheim Boos, Schulstraße 2, 56729 Boos
Donnerstag, 13.02.2025, 18:00 bis ca. 20:00 Uhr, Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sitzungssaal 1
