Allgemeine Berichte | 25.04.2024

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2025 stellen

Kreis MYK. Von Donnerstag den 2. Mai an bis zum 31. Mai können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2025 gestellt werden. Beantragt werden müssen alle Flächen, auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die im Herbst 2024 oder im Frühjahr 2025 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist. Dies entspricht Teil I der Antragstellung. Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil II. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil I bereits beantragt wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Dieser Weg der Antragstellung wird empfohlen, da es hierbei vielfältige Unterstützung gibt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download unter www.mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ bereit. Die Richtlinie sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden.

Wichtig: Auch in diesem Jahr wird es keinen Herbstantrag geben. Es wird einzig die eingangs genannte Antragsfrist bis zum 31. Mai für das Antragsverfahren Teil I angeboten. Ebenfalls muss bereits mit der Beantragung für Teil I (Rodung) die Maßnahme der Umstrukturierung im Teil II (Pflanzung) verbindlich festgelegt werden.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Norbert Simonis, Tel. 0261/108-410 oder Léonie Zander, Tel. 0261/108-250.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

Mayen-Koblenz

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