Allgemeine Berichte | 05.02.2026

Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!

Weitere Gespräche mit der Landesregierung, der CDU- und SPD-Landtagsfraktion und dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz geführt– erste Schritte angegangen umgesetzt – weiterer Dialog vereinbart

Kreis Cochem-Zell. Die überparteiliche Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ führte weitere Gespräche mit Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer und Staatsminister Michael Ebling sowie der CDU- und SPD-Landtagsfraktion und dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Die kommunale Ebene ist das Rückgrat des demokratischen Staates.

Hier entscheidet sich täglich, ob Politik wirkt, Verwaltung handlungsfähig ist und Demokratie Vertrauen schafft. Doch dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck: Bürokratie lähmt, Förderlogiken blockieren, Aufgaben wachsen schneller als die finanzielle Ausstattung.

Die Probleme sind ausreichend benannt und bekannt. Weitere Analysen braucht es nicht. Was fehlt, sind Entscheidungen!

Die Initiatoren haben die Zwischenzeit seit den ersten Gesprächen im November 2025 genutzt, um die Missstände mit Praxisbeispielen zu belegen und klare Forderungen und Lösungsansätze an die Politik zu formulieren: eine strukturelle Verbesserung der finanziellen Situation der Kreise, Städte und Ortsgemeinden, den konsequenten Abbau überbordender Bürokratie sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Gespräche verliefen sachlich und konstruktiv und waren ob der Bedeutung der vorstehenden Ziele von gegenseitigem Respekt und großer Ernsthaftigkeit getragen.

Welche Forderungen leiteten die Gespräche?

A. Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau

- Einrichtung einer interdisziplinären Staatsmodernisierungs-/EnqueteKommission unmittelbar zu Beginn der Legislaturperiode unter Beteiligung kommunaler Vertreter aller Ebenen, keine Denkverbote, Beschlussfassungen nur mit qualifizierter Mehrheit möglich;

- instutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Land in einem zweiten Schritt;

- hin zu mehr pauschaler Zuweisungen statt kleinteiliger Projekförderung;

- einheitliche Förderrichtlinie über alle Ministerien hinweg für alle Förderprogramme;

- vereinfachtes Nachweisverfahren mit nur stichprobenartiger Prüfung (z. B. 10 %);

B. Vergabe-, Förder- und Planungsrecht

- Anhebung der Wertgrenze für Direktvergaben auf mindestens 100.000 Euro;

- Straffung der (notwendigen) Förderverfahren mit verbindlichen Bearbeitungsfristen;

- Vermeidung von Machbarkeitsstudien bei Bagatellförderungen (unter 50.000 Euro);

- Flexibilisierung laufender Projekte ohne Fördermittelverlust;

- Respektierung der kommunalen Planungshoheit durch Aufsichts- und Bewilligungsbehörden;

C. Kommunale Finanzen und Finanzausgleich

- Abschluss der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2026;

- Vorlage des Abschlussberichts mit Handlungsempfehlungen bis Herbst 2026;

- Inkrafttreten notwendiger Reformen zum 1.1.2027 Euro höhere Dotierung des KFA;

- deutliche Reduzierung der Anzahl der Förderprogramme und zweckgebundener Fördermittel auf unter 20 % der Finanzausgleichsmasse zugunsten allgemeiner Zuweisungen;

- Wiedereinführung des Flächenansatzes im kommunalen Finanzausgleich;

- Zwangsausschüttung der Schlüsselzuweisungen A bei Unterschreitung des Höchstbetrags von 14 % der Gesamtschlüsselmasse unter gleichzeitiger Begrenzung des Schwellenwerts auf max. 90 % (zur Vermeidung einer Übernivellierung);

D. Konnexität und Verantwortungsprinzip

- Einführung des „Verursacherprinzips“ auf Bundesebene („Wer bestellt, bezahlt!“);

- keine Zustimmung des Landes im Bundesrat bei Aufgabenübertragungen, ohne dass Finanzierung (konsumtiv wie investiv) gewährleistet ist;

- Ausdehnung des Konnexitätsprinzips des Landes auch auf bundesrechtlich veranlasste Aufgabenübertragungen in § 1 Abs. 1 KonnexAG und entsprechender Streichung in § 1 Abs. 2 KonnexAG

- kurzfristige finanzielle Entlastung der Sozial- und Jugendhilfeträger durch Soforthilfen (bspw. durch deutliche Umsatzsteuerverteilung zur Entlastung der Kommunen), bis notwendige Änderungen des Grundgesetzes beschlossen wurden;

Was wurde erreicht?

Die Gespräche waren seitens der Initiative darauf ausgelegt, bei der Mainzer Politik für eine Übernahme der vorstehenden Forderungen in die nach der Landtagswahl anstehenden Koalitionsverhandlungen zu werben oder mit anderen Worten „Häkchen zu sammeln!“.

Große Schnittmengen zeigten sich bei allen Gesprächen zum Bereich der Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Sehr intensiv ging es um die Einsetzung einer Enquete-Kommission, in welcher neben Vertretern der Landesebene auch kommunale Akteure aller Ebenen vertreten sein sollen, um den Staat und die Verwaltung zu verschlanken und den Bürokratieabbau ernsthaft und grundsätzlich ohne Denkverbote voranzutreiben. Die Einsetzung und der konkrete Rahmen der Arbeit einer solchen Kommission ist natürlich Parlamentssache und bleibt diesem nach der Landtagswahl vorbehalten.

Eine wichtige Erkenntnis der Gespräche ist, dass man in der Bewertung die spezifischen Feinheiten der kommunalen Struktur in Rheinland-Pfalz in den Blick nehmen muss und nicht schablonenartig vorgehen kann. Eine weitere Gebietsreformstufe ist dabei aus Sicht der Initiatoren nicht zwingend zielführend.

Im Hinblick auf den Vorschlag der Initiative, ein Nachweisverfahren gegenüber dem Fördermittelgeber zukünftig nur noch stichprobenartig durchzuführen, werden Gespräche mit dem Landesrechnungshof in Speyer gesucht.

Auch zum Themenpunkt Vergabe-, Förder- und Planungsrecht bestand ein grundsätzlicher Konsens. So hat der Landesgesetzgeber in dem jüngst verabschiedeten Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ erste Schritte hin zur Vereinfachung aufgegriffen. So ist bspw. vorgesehen, dass eine sog. „baufachliche Prüfung“ nur noch notwendig ist, wenn die für die Baumaßnahmen vorgesehenen Zuwendungen von Bund und Land zusammen die Wertgrenze von 8 Mio. Euro überschreiten. Einer weiteren Forderung der Initiative nach einer deutlichen Erhöhung der Wertgrenzen für sog. „Direktvergaben“ kommt der Gesetzgeber in diesem Gesetz nach. So können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von 50.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens umgesetzt werden. Zwar gelten diese Erleichterungen lediglich für Förderprojekte im Bereich des Sondervermögens, stellen aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar.

Ministerpräsident Schweitzer zeigte sich auch von der Forderung nach mehr Pauschalisierungen im Förderbereich angetan. Daran hätten alle ein Interesse, weil es für alle Beteiligten die Arbeit vereinfache. „Man hat Verlässlichkeit – ohne dass man sich immer von Betrag zu Betrag hangeln muss“, sagte er. Auch Nachweisverfahren wären hier deutlich bürokratieärmer.

Letztlich sagte man auch eine interne Prüfung zu, wie man die Aufsichtsund Bewilligungsbehörden zu einer größeren Respektierung der kommunalen Selbstverwaltung anhalten könne, führen diese doch eine reine Rechtsaufsicht.

Einen ebenfalls großen Raum der Gespräche nahm der Punkt Kommunale Finanzen und Finanzausgleich ein. Die für 2026 vorgesehene Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs laufe nach Aussage der Landesregierung und bedürfe einer fundierten Betrachtung. Die konkreten Vorschläge der Initiative flössen in die Evaluierung ein. Das Jahr 2027 würde allerdings für ein sich anschließendes Gesetzgebungsverfahren benötigt. Eine höhere Dotierung sei den Ergebnissen der Untersuchung, die wissenschaftlich begleitet wird, vorbehalten.

Hier zeigte sich die CDU-Landtagsfraktion betreffend einem beschleunigten Verfahren durchaus offener; ebenfalls auch einer deutlichen Reduzierung sog. „zweckgebundener Fördermittel“ zugunsten „allgemeiner Zuwendungen“.

Der Part Konnexität und Verantwortungsprinzip auf Bundesebene betrifft das Land sowohl in seiner Rolle des Vorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz als auch in seiner Mitgliedschaft im Bundesrat. Alle Gesprächsteilnehmer sagten zu, auf eine Einführung des „Verursacherprinzips“ auf Bundesebene („Wer bestellt, bezahlt!“) zu drängen und durch Soforthilfen die enorm belasteten Sozial- und Jugendhilfeträger zu entlasten. Dies darf aus Sicht der Initiatoren aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch das Land selbst seine Hausaufgaben machen muss.

Die Initiatoren werden hierzu auch das Gespräch mit Vertretern des Bundeskanzleramtes suchen.

Ausblick

Die Initiatoren werden den Gesprächsfaden auch nach der Landtagswahl zur Mainzer Politik aufnehmen und Koalitionsverhandlungen mit den Forderungen begleiten. Weitere Gespräche werden mit dem Bundeskanzleramt geführt; zum Rechnungshof Rheinland-Pfalz wird man kurzfristig den Kontakt suchen.

Es bleibt viel zu tun – es muss aber auch „gemacht“ werden!

Die Initiatoren danken den weit über 800 Kommunen, die sich der Initiative bereits angeschlossen haben, für ihr Engagement und ihren Willen zur Mitgestaltung. Gleichwohl bleibt unübersehbar: Die kommunale Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz steht vor erheblichen Herausforderungen – und wir bleiben dran.

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