Jahreshauptversammlung des VfB Linz
Jubiläum 2020 sowie Anträge zu Satzungsänderungen
Am Freitag, 16. März
Linz. Am Freitag, 16. März, findet um 19.30 Uhr im Clubhaus des VfB Linz auf dem Kaiserberg die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Dazu lädt der Vorstand des VfB Linz alle Mitglieder recht herzlich ein.
Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer Mirko Schopp und dem Gedenken der verstorbenen Mitglieder wird das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung vorgetragen. Es folgen der Jahresbericht des Geschäftsführers sowie der Kassenbericht des Schatzmeisters Dirk Lahr. Anschließend haben die gewählten Kassenprüfer das Wort. Auf dem Programm stehen weiterhin die Jahresberichte der Abteilungsleiter Badminton, Fußball, Hobby- und Breitensport, Leichtathletik, Tischtennis und Volleyball sowie für die Fußball-Jugend und die Alten Herren. Die Mitglieder haben Gelegenheit zu Rückfragen und Stellungnahmen.
Unter den Tagesordnungspunkten „Jubiläum 2020 und Festausschuss“ werden die Vorbereitungen für das 100 jährige Jubiläum 2020 angestoßen. Im folgenden Punkt „Anträge“ sollen folgende Satzungsänderungen behandelt und darüber abgestimmt werden: In der Jugendordnung werden §1 und §3 die Altersdefinitionen geändert. Zudem werden die Jugendvertreter geregelt und eine Zusammensetzung des Beirates wird geklärt. In der Satzung des VfB Linz werden in §2 und §3 die Altersbegrenzungen geändert, in §5 die Aufnahmegebühr, in §6 wird das Ausscheiden aus dem Verein neu formuliert. In den Satzungsparagraphen §9-§16 werden die Organe des Vereins neu definiert. Auch in den §17-§26 unter dem Hauptpunkt Leitung des Vereins stehen Neuerungen an. In den §27 und §28 wird die Geldstrafe und die Verstöße des Vereins überarbeitet. Die Neue überarbeitete Satzung mit den geänderten Punkten liegt am Abend der Versammlung aus. Hier können alle Punkte eingesehen werden über die abgestimmt werden.
Als weitere Punkte sind vorgesehen: Ehrungen und Verschiedenes.
Über Anträge der Mitglieder kann nur diskutiert und abgestimmt werden, wenn diese mindestens zwei Tage vor der JHV in schriftlicher Form beim 1. Vorsitzenden eingegangen waren. Stimmberechtigt sind alle VfB-Mitglieder ab 18 Jahre. Der Vorstand würde sich freuen, viele aktive und passive Mitglieder aus den sechs Abteilungen begrüßen zu können.
