Allgemeine Berichte | 20.02.2025, 14:45 Uhr

Jugendschutz gilt auch an Karneval

Kreis Ahrweiler. In der bereits begonnenen „fünften Jahreszeit“ finden viele Feste und Feiern statt, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Ahrweiler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Jugendschutzgesetz zu beachten und Kinder zu schützen. Gastronomie, Einzelhandel und Veranstaltende sind ebenso in der Verantwortung wie die Erziehungsberechtigten.

Bei Veranstaltungen müssen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. In diesem sind das Rauchen und der Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit sowie deren Anwesenheit an öffentlichen Veranstaltungen geregelt. Der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erlaubt. Wer bei einer öffentlichen Veranstaltung länger als 24 Uhr bleiben möchte, ist auf die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person angewiesen. Andernfalls ist der Aufenthalt, auch für Jugendliche ab 16 Jahren, nur bis Mitternacht erlaubt. Auch das Rauchen ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten.

Besondere Vorsicht ist bei den bei den sogenannten Alcopops geboten, die fälschlicherweise oft als harmlos eingeschätzt werden. Diese können aber Branntwein – also Schnäpse, Liköre oder Korn – enthalten und sind damit laut dem Jugendschutzgesetz für Personen unter 18 Jahre verboten. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. An 14- bis 15-Jährige dürfen diese Getränke nur abgegeben werden, wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist. Die Abgabe von Alkohol an Kinder unter 14 Jahren ist komplett verboten.

Auch Eltern stehen in der Pflicht und sollten sich vorab informieren, an welcher Veranstaltung ihr Kind teilnimmt. Außerdem sollten Jugendlichen auf dem Heimweg begleitet werden, in der Gruppe nach Hause gehen oder sich ein Taxi nehmen.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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