Allgemeine Berichte | 14.03.2019

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kann eine gedämmte Außenwand atmen?

Neuwied. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können (also zum Luftaustausch im Haus beitragen), ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht im Sinn eines Luftaustauschs atmen. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa ein bis zwei Prozent des Wasserdampfs, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Während der Heizperiode müssen 1000 bis 2000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie infrage gestellt. Wie viel Energie mit einer Wärmedämmung eingespart werden kann und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am Mittwoch, 3. April, von 13.45 bis 16.45 Uhr, in Bad Hönningen im Rathaus am Mittwoch, 3. April, von 8.15 bis 12 Uhr, in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 28. März, von 15 bis 18 Uhr, in Neuwied in der Kreisverwaltung am Mittwoch, 27. März, von 14 bis 17.45 Uhr, in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 11. April, von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos), montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bi s 17 Uhr.

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