Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?
Cochem. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können -also zum Luftaustausch im Haus beitragen- ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht im Sinne eines Luftaustauschs atmen. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden. Wie viel Energie man mit einer Wärmedämmung einsparen kann und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Nebenstelle der Kreisverwaltung (Gebäude der Sparkasse 4. Stock) Brückenstraße 2, Nebeneingang Ravenestraße. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung im Servicecenter unter: 115 (ohne Vorwahl).
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: (08 00) 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung der VZ-RLP
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