Allgemeine Berichte | 22.09.2020

Neufassung der Friedhofssatzung verbietet die Verwendung von Grabsteinen aus sklaverei-ähnlichen Arbeitsverhältnissen auf Lahnsteiner Friedhöfen

Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Auf den Lahnsteiner Friedhöfen sind Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit verboten. Foto: Stadtverwaltung Lahnstein

Lahnstein. Die Internationale Arbeitsorganisation, kurz ILO (International Labour Organisation), Sonderorganisation der Vereinten Nationen, beschloss 1999, mit ihrer „Konvention 182“ die Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit weltweit zu forcieren.

Wer einen indischen Steinbruch besucht, der trifft auch heute noch immer auf Kinder, die Steine schleppen oder Sprengladungen an Granitblöcken befestigen. Viele Hersteller schotten sich zunehmend ab und verweigern unangekündigte Kontrollen, um ihre Praktiken zu schützen. Finden angekündigte Kontrollen statt, sind natürlich keine Kinder mehr da. So ist es einfach, zu behaupten, Kinderarbeit in Steinbrüchen wäre in Indien kein Problem mehr. Die indische Kinderrechtsorganisation Bachpan Bachao Andolan geht dennoch von 100.000 Minderjährigen in indischen Steinbrüchen und Ziegeleien aus. Ihre Lebenserwartung liegt zwischen 30 und 40 Jahren. Steinstaub und Temperaturen um die 40 Grad Celsius greifen ihre nicht geschützten Ohren, Augen und Atemwege an. Die Folgen sind Taubheit und Staublungen. (Quelle: www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de – Eine Kampagne von earthlink e.V.)

Solche und ähnliche Schilderungen haben den Stadtrat von Lahnstein bereits seit 2008 veranlasst, Maßnahmen gegen diese sklaverei-ähnlichen Formen der Kinderarbeit im kommunalen Bereich zu ergreifen. Dazu gehört nicht nur das Eintreten für den fairen Handel mit der Erlangung und Beibehaltung des Titels Fair-Trade-Stadt Lahnstein sowie die Unterstützung der UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Ausschließen von Kinderarbeit bei städtischen Vergaben, sondern auch das Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit in der Stadt Lahnstein durch die jüngste Neufassung der Friedhofssatzung in der Stadtratssitzung vom 14. September 2020.

Dieser Weg wurde durch das Rheinland-Pfälzische Bestattungsgesetz vom 19. Dezember 2019 eröffnet, welches den Kommunen ermöglichte, die Aufstellung von Grabsteinen, die aus der schlimmsten Form der Kinderarbeit stammen, zu verbieten.

Bürgermeister Adalbert Dornbusch, Vorsitzender der Steuerungsgruppe für den Fairen Handel in der Stadt Lahnstein unterstützt diesen Stadtratsbeschluss ausdrücklich: „Ausbeuterische Kinderarbeit wird in Lahnstein stets geächtet sein. Der Stadtrat der Stadt Lahnstein setzt hier ein richtiges Zeichen für ein menschenwürdiges Miteinander in der Einen Welt.“

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Lahnstein

Auf den Lahnsteiner Friedhöfen sind Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit verboten. Foto: Stadtverwaltung Lahnstein

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