Aktuelle Flyer liegen im Foyer des Rathauses aus
„Keine Kurzen für Kurze“
Meckenheim. Bis Aschenmittwoch regiert in Meckenheim und seinen Ortsteilen der Frohsinn. Ausgelassen feiern die Karnevalsjecken die fünfte Jahreszeit. Es wird gesungen, geschunkelt und gelacht. Der närrische Spaß hat jedoch dann ein Ende, wenn Kinder und Jugendliche mit Alkohol in Berührung kommen.
„Schon in geringen Mengen wirkt Alkohol anregend und stimmungssteigernd. Hemmungen und Ängste werden nicht mehr so stark wahrgenommen und darum erhöht sich vorübergehend die Kontakt- und Kommunikationsbereitschaft. Darin liegt auch für Jugendliche ein großer Reiz und eine oft unterschätzte Gefährdung. Bei mittlerer und höherer Dosierung schlägt die Stimmung oft um in ein Empfinden von Unzulänglichkeit und kann zu Aggressionen und Gewalt führen“, heißt es in dem Flyer, den die Stadt Meckenheim mit dem Titel „Keine Kurzen für Kurze!“ erneut herausgibt und im Foyer des Rathauses auslegt. „Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche“ lautet sein Appell. Er informiert über die Gefahren, beinhaltet Auskünfte über gesetzliche Bestimmung zur Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche und gibt den Eltern Verhaltensregeln an die Hand.
Bürgermeister Bert Spilles ist es ein großes Anliegen darauf zu verweisen, dass Alkohol nicht in die Hände von Minderjährigen gehört. Auch wünscht er sich einen friedlichen Verlauf der fünften Jahreszeit. Damit dies gelingt, ist ein respektvolles Miteinander zwingend erforderlich.
Kampagne „Nein heißt Nein“
„Nein heißt Nein“ nennt sich die Kampagne, mit der die Frauenberatungsstellen im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn ein klares Statement für eine „jecke Zick“ ohne Übergriffe und sexualisierte Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen geben. Die Stadt Meckenheim unterstützt ausdrücklich die Kampagne und plädiert für ein Feiern ohne Grenzüberschreitung.
Zu den Tipps, die die Beratungsstellen den Karnevalsvereinen besonders ans Herz legen, gehöre laut Siegburger Kreisverwaltung, das Thema K.O.-Tropfen auf dem Schirm zu haben. Sollten Frauen desorientiert oder alkoholisiert wirken, obwohl sie versichern, nichts oder nur wenig getrunken zu haben, bestehe Anlass zu der Vermutung, dass ihnen etwas ins Glas gemischt oder geschüttet wurde. Weitere Symptome seien neben der Desorientierung starke Übelkeit/starkes Unwohlsein, Benommenheit oder auch Probleme, sich zu artikulieren. In diesen Fällen sollte unbedingt der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 gerufen werden, rät die Kreisverwaltung in ihrer Mitteilung und verweist auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es ist unter der Rufnummer 08000 116 016 bundesweit rund um die Uhr zu erreichen. Weibliche Opfer von Gewalt können hier Tag und Nacht in 17 Fremdsprachen Rat einholen.
Pressemitteilung
Stadt Meckenheim
