Keine Winterruhe bei der Flurbereinigung Kell
Kell. Während die Feldflur rund um Kell derzeit winterlich ruht, schreitet das Flurbereinigungsverfahren kontinuierlich voran. In der Sitzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Ende November 2025 wurde der aktuelle Sachstand detailliert vorgestellt und das weitere Vorgehen verbindlich abgestimmt. Aufgrund das die für das Verfahren zuständigen Bearbeiter des DLR mit hoher Priorität in die Flutverfahren an Ahr eingebunden waren, konnte doch durch die Bodenwertermittlung, die federführend durch die Finanzverwaltung RLP erfolgte, ein wichtiger Verfahrensschritt im November 2024 abgeschlossen werden. Die analog in den Karten aufgenommene Wertermittlungen wurde in 2025 durch das DLR eingescannt und in ein digitales grafisches Informationssystem (GIS) überführt. Die für Ende 2025 anvisierten Übersendungen des Altbestandes, wie auch die Offenlegung der Wertermittlungsergebnisse, konnte bisher wegen software- und datentechnischen Umstellungen leider noch nicht erfolgen. Sobald diese Problematik erledigt ist, können die Arbeitsschritte durchgeführt werden. Im ersten Halbjahr 2026 soll zuerst die Offenlegung der Wertermittlung erfolgen, die dann die Voraussetzung ist, dass mit den Eigentümern, die Planwunschgespräche geführt werden können. Sowohl in einer Fragebogenaktion als auch in persönlichen Gesprächen, die für jeden Eigentümer möglich sind, kann man seine Gestaltungswünsche zur Landabfindung oder anderweitige Verwendungen gegenüber dem DLR vorbringen und äußern. Parallel dazu wird sich der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft mit Unterstützung des DLR mit der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans beschäftigen. Hierfür liegt bereits ein Entwurf vor, der als Grundlage für die weitere Planungen dient. Die Planfeststellung des Wege- und Gewässerplans, die das Baurecht für das Verfahren darstellt, soll in 2027 abgeschlossen sein. Nach derzeitigem Stand könnte der Rohplan im Frühjahr 2028 erstellt sein, der dann den vorläufigen Besitzübergang voraussichtlich ab Herbst 2028 einleiten würde. Hier wäre auch der Hinweis für die Verpächter, dass die vorläufige Besitzeinweisung nicht automatisch die bestehenden Pachtverhältnisse auflöst, sondern diese sich, wenn nicht gekündigt wird, in der neuen Landabfindung fortsetzen. Weiterhin wird der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft als auch das DLR sie über die weiteren Schritte informieren und verweist hier auf das Internet, wo unter der Homepage des DLR RLP immer die aktuellen Informationen eingepflegt werden.
Pressemitteilung
TG Flurbereinigung Kell
