Information zur Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026
Kostenfreie Ausleihe – Antragsfrist bis zum 17. März beachten
Kreis Cochem-Zell. Um im kommenden Schuljahr 2025/2026 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit bis zum 17. März gestellt werden. Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen. Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Cochem-Zell und die Grundschule Treis-Karden. Hierzu einfach den Link https://www.coc.de/portal/sba anklicken, den Antrag online ausfüllen und die Einkommensnachweise hochladen. Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden.
Nur wer die Antragsfrist (17. März) einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.
Ausleihe gegen Gebühr
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de vom 16. Mai bis 12. Juni 2025 erfolgen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der/die Schüler/in im Mai über die jeweilige Schule.
Wichtiger Hinweis: Für jedes Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115 der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Pressemitteilung des
Kreis Cochem-Zell
