Zur Durchführung des Winterdienstes müssen Straßn gesperrt werden
Kreis Ahrweiler: Mehrere Halteverbote in den Wintermonaten
Kreis Ahrweiler. In den Wintermonaten von Dezember 2025 bis einschließlich März 2026 wird in mehreren Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot eingerichtet.
Betroffen sind folgende Bereiche: In Heppingen auf der L 80, von der Schulstraße ab der Einmündung Burgstraße bis zum Spielplatz; in Oeverich auf der L 79, von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße; in Ramersbach auf der L 85, Heckenbacher Straße, von Ober den Gärten bis zur Ahrtalstraße (L 84); in Waldorf auf der L 87, von der Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8; in Holzweiler auf der K 34, Vettelhovener Straße, vom Schultheissgässchen bis zur Pützstraße; in Esch auf der K 35, Dernauer Straße, von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3; in Oberzissen auf der K 51, Mittelstraße, von der Einmündung K 50 bis zur Burgstraße; und in Oberdürenbach auf der K 52, Hauptstraße, von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35.
Der Grund für diese Maßnahme liegt in den wiederholten Problemen, die durch parkende Fahrzeuge in diesen Bereichen beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei entstehen. Ziel der Regelung ist es, den Winterdienst und damit die Verkehrssicherheit auf den genannten Streckenabschnitten zu gewährleisten. Die Straßenmeisterei Sinzig des LBM Cochem-Koblenz bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelung.
BA
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