Allgemeine Berichte | 26.09.2023, 12:07 Uhr

Bürgerschaftliches Engagement wird weiterhin mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst

Kreis fördert strukturelle dörfliche Projekte von Ortsgemeinden und Vereinen

Gemäß der neuen Förderrichtlinie „Ehrenamt“ nimmt die Kreisverwaltung für strukturelle dörfliche Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2023 weiterhin Förderanträge entgegen.  Foto: ROB
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Kreis Ahrweiler. Ob es die nachhaltige Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses, die Umgestaltung des Kinderspielplatzes oder die Anlage einer artenreichen Wiese ist – kreisweit engagieren sich Ortsgemeinden und Vereine, um die Attraktivität des ländlichen Raumes für Einheimische und Gäste zu erhalten und zu stärken. Gemäß der neuen Förderrichtlinie „Ehrenamt“ nimmt die Kreisverwaltung für strukturelle dörfliche Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2023 weiterhin Förderanträge entgegen.

Mit der Förderung unterstützt der Kreis Ahrweiler freiwillige, unter Bürgerbeteiligung durchgeführte Projekte, die zur Verbesserung der Lebensqualität in den Bereichen Leben, Wohnen, Arbeiten und Erholung beitragen. Die Kreisverwaltung honoriert dieses bürgerschaftliche Engagement mit bis zu 25 Prozent der notwendigen Kosten, höchstens jedoch mit 5.000 Euro. Dabei können auch Eigenleistungen, Material- und Unternehmerkosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt wird. Ortsgemeinden und -bezirke, Vereine und Vereinsgemeinschaften sowie bürgerschaftliche Initiativen können einen entsprechenden Antrag stellen.

Im Sinne des Projekts „Artenreiche Wiese – Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co.“ unterstützt das Förderprogramm „Ehrenamt“ zudem nachhaltige Maßnahmen der Ortsgemeinden und Vereine für bienen- und insektenfreundliche Wiesen und Blühflächen sowie Streuobstwiesen. Ziel ist es, die Ortsgemeinden und Vereinsflächen ökologisch aufzuwerten und die heimische Artenvielfalt zu bewahren.

Für mehrjähriges gebietseigenes Saatgut, sogenanntes Regiosaatgut, zum Anlegen von bienen- und insektenfreundlichen Wiesen sowie für die Anschaffung von Bäumen für Streuobstwiesen werden die Kosten zu 100 Prozent mit maximal 1.000 Euro übernommen. Zusätzlich können auch hier weitere auftretende Kosten für Eigenleistungen, Material- und Unternehmerkosten mit bis zu 25 Prozent geltend gemacht werden, höchstens jedoch mit einem maximalen Gesamtbetrag von 5.000 Euro.

Fragen zur Förderung struktureller dörflicher Projekte beantwortet die Abteilung Förderprogramme/Landwirtschaft in der Kreisverwaltung Ahrweiler, Björn Dobias telefonisch unter der Nummer (0 26 41) 975-228 oder per E-Mail an bjoern.dobias@kreis-ahrweiler.de.

Das Antragsformular sowie weitere Hinweise finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung Ahrweiler (www.kreis-ahrweiler.de) im Themenbereich „Förderprogramme“ unter der Rubrik „Förderung struktureller dörflicher Projekte“.

Pressemitteilung

der Kreisverwaltung Ahrweiler

Gemäß der neuen Förderrichtlinie „Ehrenamt“ nimmt die Kreisverwaltung für strukturelle dörfliche Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2023 weiterhin Förderanträge entgegen. Foto: ROB

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