Allgemeine Berichte | 07.12.2023, 13:45 Uhr

Überprüfungsmaßnahmen finden in der Regel unangekündigt statt

Kreis führt Kontrollen durch

Kreis Ahrweiler. Im Kreis Ahrweiler gibt es etwa 2200 Personen, die im Besitz von Waffen sind, hauptsächlich handelt es sich dabei um Jäger und Sportschützen. Um Missbrauch von Waffen, beispielsweise durch Diebstahl, zu verhindern, schreibt das Waffengesetz vor, dass Waffen in zertifizierten Tresoren der Sicherheitsklassen 0 oder 1 sicher aufbewahrt werden müssen. Zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung führt die Kreisverwaltung Ahrweiler Kontrollen durch. Gemäß §36 des Waffengesetzes sind Waffenbesitzer verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Verlust oder unbefugten Zugriff auf Waffen und Munition zu verhindern. Sie müssen der Waffenbehörde gegenüber nachweisen, dass sie die Aufbewahrungsvorschriften einhalten. Dieser Nachweis beinhaltet die Dokumentation der Aufbewahrungssituation und die Vorlage von Erwerbsquittungen für die Aufbewahrungsbehältnisse. Zusätzlich müssen Waffenbesitzer den Mitarbeitern der Waffenbehörde Zugang zu den Räumen gewähren, in denen Waffen und Munition gelagert werden, um Aufbewahrungskontrollen durchzuführen.

Die Überprüfungsmaßnahmen erfolgen normalerweise ohne vorherige Ankündigung. Nur Mitarbeiter der Behörde, die gemäß Landesrecht die Waffenbehörde sind, sind zur Durchführung dieser Kontrollen befugt und werden sich bei Bedarf mit einem Dienstausweis ausweisen. Wenn ein Waffenbesitzer ohne berechtigten Grund seiner Mitwirkungspflicht bei den Kontrollen nicht nachkommt, kann er den Verdacht der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auf sich ziehen und mit dem Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnis rechnen. Die Kontrollen umfassen nicht nur die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, sondern auch die Überprüfung der waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheine), die Art der vorhandenen Munition und die Anwesenheit der registrierten Waffen oder deren Verbleib. Es ist auch zulässig, nach Schlüsseln oder Zweitschlüsseln für die Aufbewahrungsbehältnisse zu fragen, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Wenn Waffen vorübergehend nicht vor Ort sind, etwa zur Reparatur, sollte dies durch eine entsprechende Quittung nachgewiesen werden. Bei Fragen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen können sich die Betroffenen telefonisch an die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler unter den angegebenen Nummern wenden. Ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen ist auf der Website der Kreisverwaltung verfügbar unter: https://kreis-ahrweiler.de/verkehr_ordnung/jagd-und-waffen/waffen/themen-waffen/. BA

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