Allgemeine Berichte | 10.08.2021

Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

Kreisstadt: Abkochgebot bleibt bestehen

Stadtteile Kirchdaun und Ramersbach ausgenommen

Kreis Ahrweiler.Entgegen anderslautender Gerüchte bleibt das durch das Gesundheitsamt des Kreises angeordnete Abkochgebot des Trinkwassers für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auch weiterhin bestehen. Das Leitungswasser muss demnach weiterhin abgekocht werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Stadtteile Kirchdaun und Ramersbach, die über eine separate Wasserversorgung verfügen. Das Leitungswasser ist in der Kreisstadt für die Toilettennutzung, zum Duschen und für Reinigungszwecke ohne Einschränkungen nutzbar. Zum Trinken, zum Zubereiten von Speisen und zum Zähneputzen soll abgekochtes Wasser oder Flaschenwasser verwendet werden. Sollten keine Möglichkeiten zum Abkochen bestehen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, abgepacktes Trinkwasser zu verwenden.Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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