Allgemeine Berichte | 13.08.2021

Rat der Pflegestützpunkte

Kritischer Umgang mit unangekündigten Anrufen durch Anbieter von Pflegehilfsmitteln

Koblenz. Immer mehr vorwiegend ältere Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Landesgebiet berichten derzeit von überraschenden Telefonanrufen durch gewerbsmäßige Anbieter von Pflegehilfsmitteln. Die Anbieter versuchen, gezielt persönliche Daten von älteren Menschen abzufragen und oftmals Pflegehilfsmittel zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz raten dringend, bei unaufgeforderten telefonischen Angeboten stets misstrauisch zu sein, Verkaufsangebote erst sorgfältig zu prüfen und auch persönliche Daten nicht einfach preiszugeben. In Zweifelsfragen können sich Betroffene an den Pflegestützpunkt vor Ort wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten beraten und informieren wettbewerbsneutral bei allen Fragen rund um Hilfsangebote, Kosten, Pflege-Organisation, Rechte und Pflichten von pflegebedürftigen Menschen.

Wie erkennt man einen unseriösen Pflege-Anbieter?

Die Anrufe der betreffenden Pflege-Anbieter erfolgen in der Regel unaufgefordert. Zusätzlich nutzen die Anrufer häufig eine Rufnummer mit der Vorwahl 0800. Sie treten meist aggressiv auf und versuchen so, Verträge am Telefon abzuschließen.

Ganz anders gehen dagegen die Pflegestützpunkte und die Pflegekassen vor: Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegestützpunkte würden nie unaufgefordert bzw. unabgestimmt bei älteren Menschen anrufen oder gar vor Ort vorbeischauen. Auch die Pflegekassen haben immer einen Grund, z. B. einen Antrag auf Leistungen, um Versicherte anzusprechen. Wer sich bezüglich eines Angebots für Pflegehilfsmittel unsicher ist, sollte sich den Kontakt geben lassen und sich vorab beim Pflegestützpunkt vor Ort oder seiner Pflegekasse informieren.

Was kann man tun, wenn bereits ein Auftrag erteilt wurde?

Hat ein Gespräch schon stattgefunden und es wurde auch bereits ein Vertrag für die Abnahme von Pflegehilfsmitteln geschlossen? Dann besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Betroffene Personen können sich für weitergehende Unterstützung auch an die Verbraucherzentrale wenden und Beschwerde gegen diesen Anbieter bei der Bundesnetzagentur einlegen. Zur Aufklärung einer möglichen Straftat, wie z.B. einem Betrug oder einer Datenausspähung, sollte Kontakt zu den örtlichen Dienststellen von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgenommen werden.

Pressemitteilung

Landesamt für Soziales,

Jugend und Versorgung

und der LAG PSP

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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