Allgemeine Berichte | 16.04.2025

Der Verkehr wird durch eine Ampelanlage geregelt

L 103: Halbseitige Sperrung ab dem 22. April notwendig

Symbolbild.Foto: PhotographyByMK - stock.adobe.com

Bad Bertrich. In der Zeit vom 22. April bis voraussichtlich Ende Juni 2025 werden zwischen Bad Bertrich und Alf im Verlauf der L 103 Felssicherungsarbeiten durchgeführt.

Für diese Arbeiten ist eine halbseitige Sperrung des Streckenabschnitts erforderlich, wobei der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt wird. Auf einer Länge von etwa 210 Metern wird die Radwegeführung in diesem Bereich unterbrochen, sodass sich Radfahrer auf diesem kurzen Abschnitt in den Verkehr einordnen müssen. Aktuelle Informationen hierzu, insbesondere zur Verkehrsführung, sind dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de zu entnehmen. Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für die notwendigen Arbeiten, auch wenn diese mit Einschränkungen im Verkehrsablauf verbunden sind.

BA

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