Allgemeine Berichte | 27.01.2022

Stadt Lahnstein

Lahnsteiner Hallenbad führt wieder zwei Zeitfenster ein

Ab 1. Februar 2022 kann zu verschiedenen Zeiten geschwommen werden

Lahnstein. Ab dem 1. Februar 2022 passt das Lahnsteiner Hallenbad seine Öffnungszeiten an – dann gibt es wieder Zeitfenster für einen Besuch.

Je nach Tag variieren diese zwischen jeweils dreieinhalb und sechs Stunden. Aufgrund der aktuellen Regelungen bezüglich der Covid-19-Pandemie ist die Kapazitätsgrenze des Bades begrenzt. Durch die Wiedereinführung der Zeitfenster wird etwas mehr Badegästen ein Besuch ermöglicht.

Eintrittskarten können vorzugsweise online, aber auch an der Kasse des Hallenbades erworben werden, wobei Letzteres die Gefahr birgt, dass das gewünschte Zeitfenster bereits ausgebucht ist. Besonders am Wochenende wird das Hallenbad stark frequentiert, sodass der Kauf eines Online-Tickets hier definitiv angeraten ist.

Es gilt die 2G-plus-Regelung: Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis sind ein tagesaktueller, negativer Coronatest sowie ein Ausweisdokument vorzuweisen.

Von der Testpflicht befreit sind Personen mit Booster-Impfung, frisch Geimpfte, deren Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt, Genesene bis drei Monate nach Genesung sowie geimpfte Genesene.

Davon ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten. Für Jugendliche im Alter von zwölf Jahren und drei Monate bis einschließlich 17 Jahre gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet.

Weitere Informationen unter https://www.lahnstein.de/stadt/.

Pressemitteilung

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