Leserbrief: Versiegelte Vorgärten als Gefahr für das Ahrtal?
Seit 2021 entstehen zunehmend versiegelte Vorgärten als PKW-Abstellplätze, die vor der Flut noch Versickerungsflächen waren. Bei Starkregen wird das Niederschlagswasser dadurch direkt in die Straßenkanalisation und somit auf kurzem Weg in die Ahr geleitet. Dann muss man sich nicht wundern, dass der Fluss innerhalb kurzer Zeit bereits bei vergleichsweise geringen Regenmengen Hochwasser führt. Sollte dies auch an der Mittel- und Oberahr zur Regel werden, werden die Anwohner im unteren Ahrbereich (Bodendorf, Sinzig) künftig häufiger von Überflutungen betroffen sein.
Ich selbst lebe seit über 67 Jahren an und mit der Ahr und war ebenfalls von der Flut betroffen. Mein Carport und meine Einfahrt habe ich jedoch innerhalb der genehmigten Fläche belassen, für die ich auch Niederschlagswassergebühren zahle. Daher stelle ich mir die Frage, ob ich bei einem entsprechenden Antrag von diesen Gebühren befreit werde, wenn andere Mitbürger Flächen eigenmächtig verändern. Es sollte doch Gleiches Recht für alle gelten – vor dem Gesetz sind wir alle gleich, oder gibt es hier Unterschiede?
Im Frühjahr 2025 habe ich mich mit dieser Thematik an die Kreisverwaltung, das Bauamt und Frau Weigand gewandt. Dort wurde die Zuständigkeit jedoch an die Kommune verwiesen, die das Problem wiederum an die Kreisverwaltung zurückgab.
Meiner Ansicht nach sind hier illegale Flächen entstanden, für die eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre und für die zudem Niederschlagswassergebühren erhoben werden könnten. Darüber hinaus tragen die versiegelten Flächen zur Erwärmung bei, was sich negativ auf das Stadtklima auswirkt. Ich bin daher überzeugt, dass das Bauamt gegen unzulässige bauliche Veränderungen vorgehen und einen Rückbau anordnen sollte, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Die Rückmeldungen von Kreisverwaltung, Kommune und Aufbaugesellschaft waren für mich enttäuschend. Auf diese Weise wird es nicht gelingen, die Problematik an der Ahr in den Griff zu bekommen. Leider hat sich auch ein Jahr nach meinem Hinweis noch nichts verändert. Schade.
Heinz Rudi Dresen,
Bad Neuenahr-Ahrweiler
