Allgemeine Berichte | 21.02.2025, 14:13 Uhr

Kreisrechtsausschuss bestätigt Bescheid der Verbandsgemeinde Mendig

Linde in der Fallerstraße darf nicht gefällt werden

Die Linde in der Obermendiger Fallerstraße darf nicht gefällt werden.Archiv-Foto: VG-Verwaltung Mendig
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Mendig. Die rund 275 Jahre alte Linde in der Fallerstraße 10a in Obermendig darf nicht gefällt werden. Der Kreisrechtsausschuss bestätigte jetzt den Bescheid der Verbandsgemeinde Mendig, mit dem der Antrag des Grundstückseigentümers auf Fällung des Baumes abgelehnt wurde. Zuvor hatte der Mendiger Stadtrat diesen einstimmig zurückgewiesen.

Der Rechtsausschuss folgte damit der Argumentation, die Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, zusammen mit Stadtbürgermeister Achim Grün vorgetragen hat, dass die Linde ein bedeutender Teil der Geschichte und Identität der Stadt sei. Sie sei gesund, standsicher und geschützt durch eine Baumschutzsatzung. Mit dieser Entscheidung wird nicht nur die Erhaltung eines bedeutenden, das Stadtbild prägenden Baumes gesichert, sondern auch die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Bescheids der VG bestätigt.

Ein Sachverständigengutachten hat festgestellt, dass die Linde vital ist und eine stabile Wurzelstruktur zeigt. Eine vollständige Entfernung der Mauer ist demnach nicht alternativlos – ein Sanierungskonzept mit abschnittsweiser Erneuerung unter Berücksichtigung des Wurzelraums sei möglich.

Die Beschwerde des Grundstückseigentümers fokussierte sich auf die Standfestigkeit der Stützmauer. Diese war jedoch nicht Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens. Bei der Beurteilung durch den Kreisrechtsausschuss ging es lediglich um die Fragestellung der Rechtmäßigkeit des abgelehnten Antrags auf Baumfällung.

Der Antragsteller kann gegen den Beschluss des Kreisrechtsausschusses noch Rechtsmittel einlegen.

Die Teilsperrung der Fallerstraße wird hierdurch jedoch nicht aufgehoben. Die Sperrung ist aufgrund der bauaufsichtsrechtlichen Anordnung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ergangen, welche sich nicht auf den Baum, sondern auf die standsicherheitsgefährdete Stützmauer bezieht.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Mendig

Die Linde in der Obermendiger Fallerstraße darf nicht gefällt werden. Archiv-Foto: VG-Verwaltung Mendig

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