Allgemeine Berichte | 26.10.2026, 13:55 Uhr

Gemeinsamer Antrag mit Haken und Ösen

Sinziger Stadtrat setzt sich für Verkehrssicherheit und Lärmschutz ein

Die Kölner Straße in Sinzig fällt als Teil der L 82 in die Zuständigkeit des Landes. Foto: GS
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Sinzig. Kommunalpolitik ist die Kunst des Machbaren. Sie hat Möglichkeiten, aber auch Grenzen, Haken, Ösen und Fallstricke. Ein Beispiel dafür spielte sich im jüngsten Sinziger Stadtrat beim Tagesordnungspunkt „Antrag der Fraktionen FWG, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz: Überprüfung der Lärmbelastung und Beantragung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen auf innerörtlichen Landes- und Kreisstraßen“ ab. Dies in der guten Absicht, den Bürgern Gutes zu tun. Doch gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Hier der Antrag im Wortlaut: „Der Stadtrat der Stadt Sinzig stellt fest, dass der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Verkehrslärmimmissionen eine wichtige kommunale Aufgabe darstellt und die Ziele des Lärmaktionsplans Rheinland-Pfalz konsequent umzusetzen sind. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung: 1. Bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden sowie dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz die aktuellen Lärmbelastungen auf den innerörtlichen Straßenabschnitten in Baulastträgerschaft des Landes und des Kreises überprüfen zu lassen. 2. Die Durchführung aktueller Verkehrs- und Lärmerhebungen sowie die Überprüfung der zugrunde liegenden Daten der Lärmkartierung zu veranlassen. 3. Auf Grundlage der Ergebnisse geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu beantragen und umzusetzen, insbesondere die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten zu prüfen: L 82 (Kölner Straße, Barbarossastraße, Lindenstraße, Rheinstraße/Koblenzer Straße sowie Harbachstraße) jeweils innerhalb der Ortslage Sinzig ab den Ortseingangsschildern und K44 (Westumer Straße) innerhalb der geschlossenen Ortslage.“

Die Fraktionen verwiesen dabei auf einen Beschluss des Sinziger Ortsbeirates, dem Stadtrat die Einleitung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor übermäßigen Verkehrslärmbelastungen zu empfehlen. Vorgetragen wurde der gemeinsame Antrag von Fabian Liedke (FWG/seit 2024 im Rat)), der sich für eine Beratung im Rat auf dessen Geschäftsordnung berief, denn die Verwaltung hatte für die Verweisung in den Fachausschuss plädiert. Und so nahm den ein Lehrstück in Sachen Möglichkeiten und Formulierungskunst seinen Lauf.

Denn Büroleiter Markus Jüries machte direkt klar: „Die Verwaltung ist nicht Herr des Verfahrens. Eine Umsetzung ist unmöglich.“ Der Verwaltungsexperte dröselte die Details dies in der Folge dann auch explizit auf. So führen Ballungsräume wie Mainz, Koblenz und Ludwigshafen die Lärmkartierung selbst durch. Für den Rest des Landes ist seit 2020 für den Rest des Landes Landesamt für Umwelt. Alle fünf Jahre erfolge eine Neuaufstellung. „Das ist per Landesgesetz so geregelt“, unterstrich Jüries. Ab Mitte 2024 gelte die Runde 4. Runde 5 werde erarbeitet und bis zum 30. Juni 2027 erfolge die strategische Lärmkartierung auf Datenbasis 2026 und 2027. Fertig sei dann der neue Lärmaktionsplan Mitte Juni 2029. Und da machte Jüries deutlich: „Die Zuständigkeit liegt eindeutig beim Land. Nicht bei der Kommune vor Ort.“ Oder anders ausgedrückt: Eine Stadt oder ein Stadtrat kann gegenüber dem Land wünschen und beantragen, aber keine Maßnahmen durch das Land veranlassen.

Jüries erläuterte im Nachgang der Sitzung seine Argumentation vor dem Gremium noch einmal gegenüber Blick aktuell: „Bei dem Antrag haben sich die drei Einzelpunkte nicht ergänzt und aufeinander aufgebaut. Streng genommen waren die drei Punkte zwei Einzelanträge. Wobei 2 und 3 in Beziehung zueinanderstanden. Punkt 1 bezog sich eindeutig auf die Kommunikation mit dem Land. Punkt 2 bedeutete jedoch, dass die Stadt nach dem Wortlaut alle Straßen in Sinzig nach Lärm und Verkehr untersuchen soll. Und dies auf eigene Rechnung, was wiederum bedeutet, es müssten nicht unerhebliche Haushaltsmittel und Personal zur Verfügung gestellt werden. Beides ist derzeit nicht vorhanden.“ Ergo: Der Punkt wurde komplett gestrichen.

Der Grundgedanke zu diesem Antrag komme aus dem Ortsbeirat Sinzig. Für die Verwaltung sei jedoch klar gewesen, dass wenn der Antrag angenommen werde, dies auf die Gesamtstadt zu sehen sei. Da sei dann die Nennung einzelner Ortsteile nicht notwendig.

So kam es denn zum Streichkonzert im Antragstext, der letztlich bei einer Gegenstimme der FDP den Rat passierte. Punkt ist jetzt ein Wunsch an das Land, Punkt 2 ist gestrichen und bei Punkt 3 entfällt die Aufzählung zur Landesstraße 82 und zur Kreisstraße 44.

Wie das Land reagieren wird ist offen. Das Ziel ist jedoch bei aller Ungeduld (Hardy Rehmann, Grüne: „Wir wollen nicht noch drei Jahre warten.“) klar. „Es geht um Verkehrssicherheit und Lärmschutz mit allen Facetten“, so hatte es Dr. Richard Figura (SPD) in der Diskussion formuliert. Franz-Hermann Deres (CDU) sagte zur Intention: „Wir wollen die Stadt mit dem Beschluss unterstützen.“ Und Klaus Hahn (Grüne) setzte auch auf Konsequenzen: „Wer für Tempo 30 ist, soll auch dafür sein, dass kontrolliert wird.“

Übrigens: Auf der Barbarossastraße (L 82) gilt schon seit einigen Tagen Tempo 30. „Das war kein einfacher Kampf“, sagte Jüries im Rat. Aber die Argumentation der Stadt mit Schulweg und Kindertagesstätte hätte schließlich gezogen. Und es werde auch kontrolliert. GS

Die Kölner Straße in Sinzig fällt als Teil der L 82 in die Zuständigkeit des Landes. Foto: GS

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