Allgemeine Berichte | 04.07.2025

Kreis Mayen-Koblenz: Verkehrsfluss in den Sommerferien

Lkw-Fahrverbot zur Verkehrsberuhigung

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Kreis MYK. Im Kreis Mayen-Koblenz tritt auch in diesem Jahr das erweiterte Lkw-Fahrverbot an Samstagen während der Sommerferien in Kraft, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Dieses Verbot basiert auf der Ferienreiseverordnung des Bundes, die es Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern untersagt, zwischen dem 1. Juli und dem 31. August samstags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr auf bestimmten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten zu fahren. Details zu den betroffenen Streckenabschnitten sind auf den Websites des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz und des Bundesministeriums für Verkehr verfügbar. Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz fordert alle Transportunternehmen und betroffene Verkehrsteilnehmer auf, diese Regelungen zu beachten.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen von diesem Ferienreiseverbot möglich. Eine notwendige Ausnahmegenehmigung muss rechtzeitig bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Diese befindet sich im Bezirk, in dem die Ladung aufgenommen wird, oder wo der Firmensitz beziehungsweise eine eingetragene Zweigniederlassung des Unternehmens ist. Weitere Informationen sind bei den Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde Mayen-Koblenz unter der Telefonnummer 02 61/1 08-7 57 oder per E-Mail an vemags@kvmyk.de erhältlich.

BA

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