Kreisverwaltung Cochem-Zell
Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen vor
Cochem. Am 27. Mai 2020 trat die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung (8. CoBeLVO) in Kraft.
Auch für den Besuch in öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. in der Verwaltung haben sich Änderungen und konkrete Vorgaben zu Schutzmaßnahmen ergeben.
Hiernach gilt dort bei Begegnungen mit anderen Personen eine Maskenpflicht.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bittet daher alle Besucherinnen und Besucher der Verwaltung nur mit entsprechender Mund-Nasenbedeckung ihren Termin wahrzunehmen.
Auch der notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Um das Infektionsrisiko weiterhin so gering wie möglich zu halten, ist ein Besuch zum Schutz der Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur eingeschränkt und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ein Termin kann online über das Bürgerportal unter www.coc.de oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Zudem weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass Termine auch nur zum vereinbarten Zeitpunkt wahrgenommen werden sollten. Die Verwaltung hält die Termine ein. Hierdurch können Warteschlangen vor der Verwaltung vermieden werden. Auch in der Warteschlange ist im Übrigen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
