Mit kleinem Müllfahrzeug das Rückwärtsfahrverbot umgehen
Über 630 Straßen überprüft / fast 600 Lösungen gefunden
Kreis MYK. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat festgelegt, dass alle Entsorgungsunternehmen, also auch der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV), die Abfallabholung so zu planen haben, dass gefährliche Rückwärtsfahrten vermieden werden. In einer Gefahrenpotentialanalyse ermittelte der AZV gemeinsam mit der Kreisverwaltung die Abfuhrsituation im Landkreis Mayen-Koblenz. Als Ergebnis wurde ein kleines Müllfahrzeug angeschafft, das seit diesem Jahr in Betrieb ist, um mehr Straßen befahren zu können. Das neue Fahrzeug kommt sogar in sehr engen Straßen zum Einsatz, die bisher gar nicht angefahren werden konnten.
„Die Analyse war ziemlich aufwendig“, fasst Burkhard Nauroth, der Verbandsvorsteher des Abfallzweckverbands, die vergangenen zwei Jahre zusammen. Von allen fast 4.000 Straßen im Landkreis Mayen-Koblenz wurde der Abfall bislang bei 636 Straßen rückwärts abgefahren. Alle „Rückwärtsstraßen“ wurden erfasst, besichtigt und im Rahmen einzelner Gefährdungsbeurteilungen bewertet. 79 dieser Straßen werden zukünftig von dem neuen „Mini“ abgefahren. Positiver Nebeneffekt der Anschaffung ist, dass nun auch einige Straßen abgefahren werden, die vorher nicht angesteuert werden konnten. Für 170 Straßen wurden im Rahmen der Untersuchung Möglichkeiten gefunden, sie aufgrund von Wendeanlagen oder einer geänderten Abfuhrplanung vorwärts zu durchfahren. Straßen, die für das Rückwärtsfahren als ungefährlich eingestuft wurden, werden nach wie vor mit den normalen Fahrzeugen angefahren. „Wir haben den nötigen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Unfallvorsorge und dem Wohl der Bürger ausgearbeitet“, resultiert Nauroth.
Bestimmte Straßen dürfen nicht mehr rückwärts befahren werden
Die Regelung sieht vor, dass die Strecke im Rückwärtsgang nicht länger als 150 Meter sein soll. An beiden Längsseiten des Müllwagens soll jederzeit ein Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter über die gesamte Rückfahrstrecke bestehen und außerdem darf die Sicht durch die Rückspiegel nicht verstellt sein.
„Bei Straßen, die diese Merkmale aufweisen und auch keine Wendemöglichkeit für den „Mini“ bieten, können wir den Abfall nicht direkt vor der Haustür abfahren. Die Anzahl dieser Straßen liegt kreisweit jedoch im niedrigen zweistelligen Bereich“, erklärt Frank Diederichs, der Geschäftsführer des AZV. „In diesen Fällen müssen die Behälter vom Bürger zu entsprechenden Sammelplätzen gebracht werden. Alle von der Regelung betroffenen Grundstückseigentümer haben wir darüber schon informiert“, so Diederichs weiter.
Warum ist Rückwärtsfahren überhaupt so gefährlich?
Die Fahrer können den Raum hinter ihrem Fahrzeug nur unzureichend einsehen. Immer wieder kam es – wenn auch glücklicherweise bisher nicht im Landkreis Mayen-Koblenz – zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von unbeteiligten Dritten. Gerade für die Einweiser ist das Rückwärtsfahren ein gefährlicher Vorgang. Es kann vorkommen, dass die Fahrer den Sichtkontakt zu ihren Kollegen verlieren. Stolpern diese, kann es, auch wenn das Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, schnell äußerst gefährlich werden. Auch technische Fahrerassistenzsysteme, die heute in vielen Müllfahrzeugen die Sicherheit erhöhen, sind noch kein vollwertiger Ersatz für den Einweiser.
Das kleinere Müllfahrzeug kommt auch in engen Straßen zum Einsatz, die bisher nicht angefahren werden konnten.
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