Helau, Olau, Alaaf: Polizei Koblenz warnt vor „Alkoholfahrten“ an Karneval

Nach der Party weint der Jeck, Alkohol - Unfall - Lappen weg!

Nach der Party weint der Jeck, Alkohol - Unfall - Lappen weg!

Die Polizei Koblenz gibt wertvolle Tipps, um Bürgerinnen und Bürger in der närrischen Zeit vor Unfällen durch Alkohol am Steuer zu bewahren.

Koblenz. In den kommenden Tagen beginnt im Großraum Koblenz das närrische Treiben rund um den Karneval. Diverse Kappensitzungen stehen in der gesamten Region auf dem Programm. Auch die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums gehen gut vorbereitet in diese Zeit und sind an allen Tagen mit einer starken Präsenz für die Bürgerinnen und Bürger da. Da in der närrischen Zeit erfahrungsgemäß ausgiebig gefeiert und auch getrunken wird, werden verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt. Denn: Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf. Daher weist das Polizeipräsidium Koblenz vor den „tollen Tagen“ nochmals auf einige Dinge hin, die der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen: Wer an den närrischen Tagen Autofahren muss, sollte am besten ganz auf Alkohol verzichten. Denn die Folgen bei Fahrten und besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind regelmäßig schwerwiegend. Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Dies kann bereits mit 0,3 Promille gegeben sein. Kommen noch Ausfallerscheinungen hinzu, macht sich der Autofahrer bereits strafbar, was ihn neben empfindlichen Geldstrafen auch den Führerschein kostet. Die Polizei rät daher zum „Null Komma Null Risiko“ und appelliert an die Autofahrer nach karnevalistischen Veranstaltungen mit entsprechendem Alkoholgenuss das Fahrzeug stehen zu lassen. Nicht nur Alkoholgenuss birgt Risiken im Straßenverkehr. Zunehmend ahndet die Polizei auch Fahrten unter dem Einfluss verbotener Drogen wie etwa Cannabis, „Speed“ oder Ecstasy. Alle rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten sind in der Erkennung einer Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr besonders geschult. Auch hier drohen empfindliche Geldbußen, der Verlust der Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. 

Hier die Tipps der Polizei: