Allgemeine Berichte | 26.01.2024

In Sankt Augustin kam es während einer Karnevalssitzung zu einem Eklat

„Narrenfreiheit hat seine Grenzen“

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Region. Im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin hat der Präsident der dortigen Prinzengarde während einer Karnevalssitzung anzügliche Kommentare gegenüber einem Mädchen im Grundschulalter geäußert. Die einhellige Meinung in der Karnevalsszene lautet: Das geht gar nicht. Gerade online ist die Empörung groß und es hagelte Kritik am Verhalten des Präsidenten der Sankt Augustiner Prinzengarde. BLICK aktuell sprach über den Vorfall. Hans Mayer, Präsident der Rheinischen Karnevals-Korporationen, kurz RKK, mit Sitz in Koblenz. „Die Vorgänge werden selbstverständlich lückenlos aufgeklärt. Hierzu müssen zunächst alle Fakten auf den Tisch“, sagt Hans Mayer. Eventuell notwendige Konsequenzen werden nach rechtlicher Prüfung durch den RKK-Juristen sowie den RKK-Vorstand mit aller Deutlichkeit gezogen.

Unabhängig von der juristischen Aufarbeitung distanzieren sich die Rheinische Karnevals-Korporationen entschieden von den Äußerungen der Person gegenüber einer Minderjährigen. Grundsätzlich - und auch unabhängig vom aktuellen Fall - ist festzuhalten, dass die sprichwörtliche Narrenfreiheit im Karneval ihre Grenzen hat. Diese sind rechtlicher und auch moralischer Art.

„Der Karneval steht für Werte, die für das gesellschaftliche Miteinander unverzichtbar sind. Dazu gehören Toleranz, Respekt und an oberster Stelle die Würde des Menschen,“erläutert Mayer. ROB

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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