Allgemeine Berichte | 06.01.2026

Die Stadt Koblenz informiert

Negative Stellplatzbescheinigung auch bei Verlängerung von Bewohnerparkausweisen

Koblenz. Ab sofort ist eine aktuelle negative Stellplatzbescheinigung durch die Vermieter auch bei Verlängerung eines Bewohnerparkausweises mit vorzulegen oder beim Onlineantrag als Anlage hochzuladen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises war schon immer der Nachweis, dass auf dem eigenen Grundstück keine Stellplätze vorhanden sind oder angemietet werden können.

Um etwa insbesondere auch sich ändernde Stellplatzsituationen oder Mietverhältnisse zu berücksichtigen, werden die negativen Stellplatzbescheinigungen zukünftig bei jeder Antragstellung erforderlich.

Das Ziel ist es, der Erteilung von unberechtigten Bewohnerparkausweisen vorzubeugen, sowie eine verbesserte Nutzung der privaten Stellplätze und daraus resultierend eine bessere Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum zu erreichen.

Seit Beginn des Jahres wurden den Bewohnerparkausweisen schon entsprechende Vordrucke beigefügt, diese sind aber auch im Internet auf der Internetseite der Stadt Koblenz bei den erforderlichen Unterlagen für die Bewohnerparkausweis Erteilung abrufbar.

https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/buergerservice/ hier der Unterpunkt B – Bewohnerparkausweis Erteilung – Welche Unterlagen werden benötigt? oder Bewohnerparkausweis Verlängerung – Welche Unterlagen werden benötigt?

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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