Deutscher Bundeswehr Verband / Kameradschaft ERH im Kreis Ahrweiler

Neuer Vorstand gewählt

Neuer Vorstand gewählt

Der neue geschäftsführende Vorstand der KERH.DBwV

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Mitgliederversammlung der Kameradschaft ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebenen (KERH) – Bad Neuenahr-Ahrweiler, fand in der Gaststätte Zum Ahrtal, statt. Turnusgemäß wurde dabei die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt.

Punkt 18 Uhr begrüßte Herr OTL a.D. Rainer Stuckenschmidt, als Vorsitzender der KERH, alle anwesenden Mitglieder und Gäste. Nach der Begrüßung erläuterte er, dass sowohl er, als auch der bisherige geschäftsführende Vorstand, aus persönlichen Gründen, nicht für eine Neuwahl zur Verfügung stehen würden.

Bevor er den ebenfalls anwesenden StFw a.D. Holger Wahl, Bezirksvorsitzender des Landesverband West I Bezirk Rheinland im Bundeswehrverband, bat, die Wahl als Wahlleiter zu übernehmen, dankten ihm und dem übrigen Vorstand alle Anwesenden mit lang anhaltendem Applaus für die jahrelang geleistete Arbeit.

Nach reibungslosem Verlauf der Wahl des neuen Vorstandes, dankte der neue Vorsitzende Herr OStFw a.D. Günter Schwarz, dem Wahlleiter für die gut organisierte Wahl. Besonders bedankte er sich bei den Mitgliedern des bisherigen Vorstandes für die geleistete Arbeit und warb um Unterstützung des neuen Vorstandes durch alle Mitglieder. Im Anschluss an die Versammlung genossen alle Anwesenden, bei bester Bedienung durch das gesamte Team der Gaststätte Zum Ahrtal, noch eine gesellige Zeit.

Der neue geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender Herr OStFw a.D. Günter Schwarz, stellvertretender Vorsitzender Herr O a.D. Franz Maurer, Kassiererin Frau Petra Schwarz und Schriftführer Herr StFw a.D. Jürgen Schumacher. Die gewählten Beisitzer, sowie weitere Informationen über Aktivitäten der KERH Bad Neuenahr-Ahrweiler sind auf der Webseite, www.dbwv-kerh-aw.de, einsehbar. Nicht nur der Vorstand, sondern alle Mitglieder würden sich über das Interesse neuer Mitglieder und einer aktiven Beteiligung bei gemeinsamen Veranstaltungen.

Pressemitteilung des DBwV