Allgemeine Berichte | 16.10.2018

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: Einwendungen sind eingegangen

Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz

Erörterungstermin wird bald bekannt gegeben

Koblenz. Aktuell sind bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Rahmen der Offenlage der Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz, fristgemäß bis zum 4. Oktober, insgesamt 89 Einwendungen eingegangen. Die SGD Nord wird diese nun fachlich auswerten. Alle Einwender haben die Gelegenheit, ihre Anliegen im anschließenden Erörterungstermin näher zu erläutern oder Fragen zu stellen. Bei dem Termin sollen Informationen ausgetauscht werden und soweit wie möglich, gemeinsame Lösungen für widerstreitende Interessen gesucht werden. Der Erörterungstermin dient dem Ziel, alle Entscheidungsgrundlagen für die abschließende Abwägung und Festsetzung des Wasserschutzgebietes zusammen zu tragen. Mit dem Erörterungstermin wird das öffentliche Anhörungsverfahren abgeschlossen. Anschließend wird die Rechtsverordnung erlassen. Der Erörterungstermin steht aktuell noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.

Zum Hintergrund der Neufestsetzung

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führt derzeit das Wasserrechtsverfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Koblenz/Urmitz durch. Das Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz schützt eines der wichtigsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Die Brunnen der Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH und des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser versorgen mehr als 240.000 Einwohner mit derzeit rund 12 Millionen Kubikmeter Trinkwasser von sehr guter Qualität. Das Schutzgebiet mit einer Größe von rund 1.745 ha liegt nordwestlich von Koblenz in den Gemarkungen Kesselheim, Bubenheim, Neuendorf, Wallersheim und Metternich der Stadt Koblenz sowie St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Der räumliche Geltungsbereich des Wasserschutzgebietes wurde aufgrund der Neuanpassung der zu schützenden Zustrombereiche verändert. Angesichts der neu ermittelten Trennstromlinie am süd-westlichen Rand konnte das Schutzgebiet in diesem Bereich verkleinert werden. Teile von Urmitz, das Gewerbegebiet Mülheim-Kärlich sowie die westlichen Höhenlagen bei Koblenz-Bubenheim, Rübenach und Metternich müssen nicht mehr unter Schutz gestellt werden. Eine Ausdehnung ist allerdings im Koblenzer Stadtgebiet nach Süden hin bis zur Mosel erforderlich. Der überwiegende Teil des Koblenzer Industriegebietes war auch zuvor schon vom Schutzgebiet erfasst worden. Die ursprünglichen Rechtsverordnungen von 1982 waren auf 30 Jahre befristet und wurden im Jahr 2013 durch eine vorläufige Anordnung unter der Bezeichnung „Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz“ abgelöst und zusammengefasst. Diese lief im Dezember 2017 aus, sodass es zum Schutz der Trinkwassergewinnung zu einer endgültigen, unbefristeten Festsetzung kommen muss. Eine Neuausweisung des Schutzgebietes war bisher aufgrund der aufwändigen Nachweise für die Neuanpassung der zu schützenden Zustrombereiche und der sorgfältigen Überprüfung der Brunnenstandorte nicht möglich. Bis zum Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet werden die Anforderungen an den Grundwasserschutz in Genehmigungsverfahren durch die Behörden beachtet. Im Bereich der SGD Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich, deren Ziel die Sicherung des „guten Zustands“ des Grundwassers ist. Weitere Informationen unter: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/laufende-verfahren/wasserschutzgebiet-koblenz-urmitz/

Pressemitteilung der

Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

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