Allgemeine Berichte | 08.03.2021

Mendiger Stadtrat beschloss Bebauungsplan und Erlass einer Veränderungssperre

Neuigkeiten aus „Yellowtown“

Bei der „Yellowtown“-Siedlung handelt es sich um eine ehemalige Soldatensiedlung, die sich seit einigen Jahren im Privatbesitz befindet.

Bei der „Yellowtown“-Siedlung handelt es sich um eine ehemalige Soldatensiedlung, die sich seit einigen Jahren im Privatbesitz befindet.

Mendig. Nach der offiziellen Eröffnung der virtuellen und gestreamten Sitzung des Mendiger Stadtrats am 23.02.2021 durch Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel, übernahm der 1. Beigeordnete Achim Grün die Leitung für die ersten vier Tagesordnungspunkte. Grund hierfür war, dass zu den Themen Bebauungsplan „Ober den fünf Morgen“ („Yellowtown“) neben Thomas Schneider, Helmut Selig, Joachim Plitzko auch Ausschließungsgründe für Hans Peter Ammel vorlagen, so dass dieser an der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat. Bei der „Yellowtown“-Siedlung handelt es sich um eine ehemalige Soldatensiedlung, die sich seit einigen Jahren im Privatbesitz befindet. Umgeben von der Dammstraße, Drossel-, Finken- und Amsel-Weg besteht die Siedlung aus mehreren zwei- und dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 78 Wohnungen, von denen einige schon seit Längerem leer stehen.

Zunächst fassten die Ratsmitglieder mit Stimmenmehrheit bei vier Gegenstimmen (Grüne) und einer Enthaltung (CDU) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ober den fünf Morgen“. Damit wird u.a. sichergestellt, dass Stellplätze in einer dem heutigen Bedarf entsprechenden Zahl angelegt werden können und ausreichende Garten-und Spielflächen für Kinder gesichert bleiben, was auch durch eine Begrenzung der Zahl zulässiger Wohnungen je Wohngebäude erfolgen kann. Weiterhin soll die Möglichkeit geschaffen werden, „zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse“ die Verkehrsführung im Plangebiet durch geeignete Festsetzungen (z.B. öffentlicher und/oder privater Verkehrsflächen sowie Ein-und Ausfahrtsbereiche) planen zu können und die weitere bauliche Entwicklung u.a. zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise sowie den überbaubaren Flächen so zu steuern, dass die Gebäude sich im Plangebiet städtebaulich einfügen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Anschließend beschloss der Stadtrat eine Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. „Die Erreichung der im Planaufstellungsbeschluss genannten Planungsziele würde gefährdet, wenn die Vorhaben im Plangebiet, die für die Bauvoranfragen vorliegen, realisiert würden“, erläuterte der 1. Beigeordnete Achim Grün.

Der Investor hatte einige Bauvoranfragen gestellt, in denen er deutlich macht, dass er einige Gebäude um ein zusätzliches Staffelgeschoss aufstocken möchte, um 14 neue Wohneinheiten zu schaffen sowie den Anbau von Aufzügen vor dem Eingangsbereich der jeweiligen Mehrfamilienhäuser.

Einvernehmenn wurde versagt

Dies wollte die Stadt Mendig jedoch so nicht hinnehmen und beschloss mit Stimmenmehrheit bei vier Gegenstimmen (Grüne) und einer Enthaltung (CDU), sein Einvernehmen zu den Bauvoranfragen für die Dammstraße 54, 56 und 58 sowie die Drosselgasse 2, 4, 6 und 8 zu versagen. Andreas Loeb von der Verwaltung erläuterte eine Anfrage von Ernst Einig bezüglich der Stellplätze (CDU): „In dem Gesamtareal sind aktuell 14 zusätzliche Wohnungen geplant. Dadurch wird der Bestandschutz hinfällig und damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass für jede vorhandene Wohnung, die sich auf dem Gelände befindet plus der zusätzlich geplanten 14 Wohnungen jeweils zwei Stellplätze vorhanden sein müssen, um der Satzung Rechnung zu tragen.“

Stephan Retterath (Grüne) lehnte einen Bebauungsplan ab: „Wenn ich mir die Pläne anschaue, dann sieht das so aus, als wenn das ökologisch, ökonomisch und zukunftsorientiert geplant ist. Das ist eine Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, den wir hier in Mendig dringend brauchen. Über die zusätzlichen Stellplätze sind mit Sicherheit Lösungen in einem Gespräch mit dem Investor zu finden.“ Ernst Einig (CDU) vertrat dagegen die Meinung, dass ein Bebauungsplan dringend notwendig sei, da der Investor sonst die Möglichkeit habe, für sein Bauvorhaben viel zu wenige Stellplätze auszuweisen und dies gebe ein Chaos.

Florin Stoll (CDU) gab zu bedenken, wenn der Investor seine Pläne umsetzen könne, dann würden die dreigeschossigen Wohnhäuser jeweils in einen Klotz verwandelt und dies sei den Mendiger Bürgen, insbesondere den Anwohnern nicht zuzumuten „Diese Riesen-Klötze sind die Zukunft des Wohnungsbaues“, so Stephan Retterath. „Damit gehen wir sparsam und ökonomisch mit unserem Land um. Das heißt, wir müssen nicht auf der grünen Wiese bauen, sondern könnten den alten Bestand aufwerten.“

Andreas Loeb: „In zwei neuen Bauvoranfragen, bei denen es um die vorhandenen dreigeschossigen Gebäude geht, die der Investor um ein Staffelgeschoss aufstocken möchte, handelt es sich lediglich um eine Bauvoranfrage, in der der Investor die Frage stellte: Ist die Aufstockung planungsrechtlich genehmigungsfähig oder nicht.“

Lempertz: „Vernünftige Lösung muss eingeleitet werden“

VG-Bürgermeister Jörg Lempertz sagte zum Abschluss: „Wir hatten uns mit dem Investor darüber verständigt, dass gemeinsame Gespräch mit der Stadt und der Verbandsgemeinde stattfinden sollten. Diese wurden jedoch abgesagt und stattdessen ein offizieller Antrag beim Kreis eingereicht, der auf eine Viergeschossigkeit abzielte. Unsere Zielsetzung muss es nun sein, mit dem Investor ins Gespräch zu kommen und eine vernünftige Planung einzuleiten. Die Bauleitplanung hat ja nicht das Ziel, alles zu verhindern, sondern über den Stadtrat entscheiden zu lassen, was städtebaulich vertretbar ist. Letztlich geht es um eine gute Entwicklung für Yellowtown.“

FRE

Bei der „Yellowtown“-Siedlung handelt es sich um eine ehemalige Soldatensiedlung, die sich seit einigen Jahren im Privatbesitz befindet.

Bei der „Yellowtown“-Siedlung handelt es sich um eine ehemalige Soldatensiedlung, die sich seit einigen Jahren im Privatbesitz befindet.

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