Allgemeine Berichte | 24.01.2018, 10:27 Uhr

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises bescheinigt exzellentes Jahr:

Öffentlich geförderter Wohnungsbau floriert

Auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen

Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis hat auch im Jahr 2017 erhebliche Anstrengungen unternommen, um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzutreten. „Infolge der Konkurrenz um Flächen und Investoren sowie hoher Standards steht die soziale Wohnraumförderung trotz guter Ergebnisse weiter vor Herausforderungen“, sagt Kreiskämmerin Svenja Udelhoven.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat im Jahr 2017 in seinen Kommunen 256 Wohneinheiten mit einem Gesamtvolumen von rund 31,8 Millionen Euro gefördert. Zusammen mit der Stadt Bonn wurden sogar 72,5 Millionen Euro aus dem gemeinsamen Globalbudget bewilligt. Das entspricht in etwa dem Rekordergebnis aus dem Jahr 2016. Zudem flossen rund 20.000 Euro in die energetische Nachrüstung beziehungsweise die Einbruchsicherung bestehender Wohnungen.

„Wir freuen uns über das sehr gute Förderergebnis 2017. Auch im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, für sämtliche bewilligungsreife Anträge Förderzusagen auszusprechen und damit die zur Verfügung gestellten Fördermittel auszuschöpfen. Das gibt auch den Investoren Planungssicherheit für ihre Bauvorhaben“, sagt Svenja Udelhoven weiter.

Der Leiter des Amtes für Gebäudewirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises, Tim Hahlen, ergänzt: „Mit dem sehr guten Förderergebnis wird nicht nur die Kontinuität der sozialen Wohnraumförderung nachhaltig und dauerhaft gewährleistet, auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen durch die erteilten Förderzusagen.

Bislang deutet alles darauf hin, dass auch 2018 ein außerordentlich gutes Förderjahr wird, da bereits jetzt Anträge mit einem Fördervolumen von mehr als 23 Millionen Euro vorliegen“, so Tim Hahlen.

Wer eine geförderte Wohnung beziehen möchte, benötigt grundsätzlich eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese erteilen die Städte des Rhein-Sieg-Kreises, für die acht Gemeinden ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Kreis selbst hat im Jahr 2017 373 Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgestellt.

Auch selbst genutztes Wohneigentum bleibt mit einem Fördervolumen von rund 700.000 Euro fester Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Wer in früheren Jahren gefördert wurde, profitiert von den günstigen Zinskonditionen der NRW.Bank, solange das Familieneinkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Im abgelaufenen Jahr konnten 86 „Zinssenkungsbescheinigungen“ vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt werden.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten einer Förderung durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundenen Tilgungsnachlässen der NRW.Bank, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbst genutztes Wohneigentum, gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung unter Tel. (0 22 41) 13 32 19 oder im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de im Bereich Bürgerservice.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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