Allgemeine Berichte | 27.04.2021

SKFM AW und Diakonie AW

Online-Grundlagenseminar Betreuungsrecht nutzten 23 Personen

Zum ersten Mal wurde das Grundlagenseminar Betreuungsrecht im Kreis Ahrweiler in Gänze online angeboten.Foto: Betreuungsvereine

Kreis Ahrweiler. Zum ersten Mal wurde das Grundlagenseminar Betreuungsrecht im Kreis Ahrweiler in Gänze online angeboten. 23 Personen nutzten die Fortbildung der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Die Schulung hilft insbesondere denjenigen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehörige oder aus sozialem Engagement.

Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM sprachen alle Themen rund um die Betreuung an und veranschaulichten den Sachverhalt mit Fallbeispielen.

Während die Einführungsveranstaltung „Das Betreuungsverfahren“ in den Blick nahm, beschäftigte sich Uwe Moschkau am zweiten und dritten Abend mit den Themen „Vermögenssorge“ und „Die Gesundheitssorge“. Am vierten Abend erklärte Ralph Seeger in allen Einzelheiten „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht“. Die Referenten betonten immer wieder den wesentlichen Grundsatz im Betreuungsrecht, Wunsch und Wille des Betreuten zu besprechen und wenn möglich umzusetzen. So sei es notwendig, besonders bei freiheitsentziehenden Maßnahmen – etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim zum Schutz des Betroffenen – auf die Genehmigungspflicht zu achten. Diese hat für Bevollmächtigte auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht höchste Priorität. Ein weiteres Thema war die Betreuungsrechtsreform, die am 1. Januar 2023 Inkrafttreten wird.

Die Teilnehmenden fanden den vierteiligen Lehrgang „abwechslungsreich“, „ausgesprochen informativ“, „gut strukturiert“ und wieder „sehr pfiffig präsentiert“. Individuell beantworteten die Referenten alle anstehenden Fragen. „Die Herren vermitteln die Themen anschaulich, kurzweilig und interessant! Es macht Spaß, daran teilnehmen zu dürfen – Kompliment“, brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt. Insgesamt gefielen die zahlreichen Tipps und Fallbeispiele aus der Praxis und Hinweise für den Alltag, wobei die Online-Arbeitsgruppen besonders gut ankamen.

Positiv sieht es ein Teilnehmer, ohne Anfahrt, Parkplatzsuche und hohen Zeitaufwand an die vielen Inhalte zu kommen, die dank der Informations-materialien vertieft werden können. Für Ralph Seeger und Uwe Moschkau ein wichtiger Hinweis in die Zukunft, auch nach Corona das Grundlagenseminar immer wieder online anzubieten.

Als Präsenz-Einzelberatung wird am Dienstag, 4. Mai 2021, von 14:00 bis 17:00 Uhr die „Offene Sprechstunde“ in Adenau im Teilhabezentrum, Kirchstraße 13, unter Beachtung der gegebenen AHA-Regeln stattfinden. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig.

Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen:

• SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Ehlinger Straße 47

info@skfm-ahrweiler.de

Telefon: 02641 / 20 12 78

www.skfm-ahrweiler.de

• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region

Wolfgang-Müller-Straße 7a

info@btv-rar.de

Telefon: 02641 / 20 70 100

www.betreuungsverein-ahrweiler.de

Zum ersten Mal wurde das Grundlagenseminar Betreuungsrecht im Kreis Ahrweiler in Gänze online angeboten.Foto: Betreuungsvereine

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