Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Online-Weiterbildung
Im Rahmen von §34c der Gewerbeordnung
Koblenz. Immobilienmakler müssen sich ständig weiterbilden: Das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“ sieht eine Fortbildungspflicht vor, die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zusammenfassend geregelt ist und mindestens 20 Stunden in drei Jahren vorschreibt. Alle Makler, die seit 2018 oder darüber hinaus tätig sind, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 die 20 Pflichtstunden erfüllt haben.
Die IHK-Akademie Koblenz bietet ab 19. November 2020 für Wohnimmobilienverwalter und ab 8. Dezember 2020 für Immobilienmakler jeweils einen kompakten Online-Lehrgang mit einem Gesamtumfang von 20 Stunden an.
Themenschwerpunkte sind u.a. rechtliches Kompaktwissen für Makler und Verwalter, Kundenberatung und Verkauf, Maklervertragsrecht und Steuern, Kompaktwissen betriebswirtschaftliche und technische Verwaltung und Verwaltung von Wohneigentums- und Mietobjekten.
Informationen online abrufbar: www.ihk-akademie-koblenz.de Suchwort 504On
Weitere Informationen und Anmeldung: Angela Rosenberg, 0261 30471-83, rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de.
Pressemitteilung
IHK-Akademie Koblenz e.V.
