Ortsübliche Bekanntmachung
Waldorf. In der Gemarkung Waldorf, Flur 7, Flurstücke 199 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Vermessung langgestreckter Anlage auf Antrag des Landesbetriebes Mobilität Cochem-Koblenz festgestellt und abgemarkt. Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 15.10.2025 ein Grenztermin
durchgeführt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448,) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich
bekannt gegeben. Der verfügbare Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut
Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.
Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung wie in der Skizze dargestellt , wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 16. Januar 2026 bis 30. Januar 2026 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.Ing. Rolf Ermert, Öffentl. best. Verm.Ing., Koblenzer Straße 82, 53489 Sinzig ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montags bis Donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl. Ing. Rolf Ermert, Öffentl. best. Verm.Ing., Koblenzer Straße 82, 53489 Sinzig schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Dipl.-Ing. Rolf Ermert
Öffentl. best. Verm. Ing.
